Neubau einer ldw. Mehrzweckhalle auf den Grundstücken FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Grundstücken mit den FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen (Hochstr. 32) vor.
Auf den Grundstücken erfolgte ab dem Jahr 2004 die Errichtung eines Aussiedlerhofes mit Wohnhaus, Lagerhallen, Fresserstall und Bullenstall.
Wegen Platzmangel wird nun die Errichtung einer weiteren landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle erforderlich.
Die Halle ist in einer Größe von 27 m x 35 m mit einer Wandhöhe von 6,20 m bzw. 8,20 m und einer Firsthöhe von 9,43 m geplant.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich.
Die Zulässigkeitsprüfung richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Voraussetzung u.a. hierfür ist, dass die Privilegierung nachgewiesen wird und die ausreichende Erschließung (Straße, Wasser, Kanal und Löschwasserversorgung) gesichert ist.
Das Anwesen verfügt über einen Wasser- und Kanalanschluss. Das anfallende Niederschlagswasser wird oberflächennach versickert. Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind.
Beschluss
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zum Neubau der landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf den Grundstücken FlNrn. 1199 und 1201 der Gemarkung Haimhausen zu, sofern die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfüllt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.11.2021 10:00 Uhr