Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken im Feld "München-Feldmoching" für fünf Jahre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 12.10.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert die Gemeinde Haimhausen über folgenden Sachverhalt:

die SWM Services GmbH beantragt mit beiliegendem Schreiben die Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „München-Feldmoching“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken. Die Erlaubnis soll entsprechend § 16 Abs.4 BBergG auf fünf Jahre nach Erteilung befristet werden.

Die Antragstellerin beabsichtigt Geothermie zur Wärmeversorgung zu erschließen und zu nutzen. Um die Energiewende im Wärmemarkt zu erreichen, haben die SWM eine Fernwärme-Vision entwickelt: Bis 2040 wollen sie den Münchner Bedarf an Fernwärme CO2-neutraldecken. Dafür wollen sie überwiegend die regenerative Energie der Tiefengeothermie erschließen und nutzen. Die bisherigen 2D-seismischen Erkundungen (u. a. 2007) und Auswertungen in der Region erbrachten die Erkenntnis, dass günstige geologische Verhältnisse zur Erschließung tiefer Geothermiepotentiale im Untergrund vorliegen. 

Im Bereich des beantragten Feldes hat die Landeshauptstadt München (LHM) ein Entwicklungsgebiet Feldmoching-Ludwigsfeld von rund 900 Hektar ausgewiesen. Die SWM verfügen über eigene Grundstücke für die Entwicklung von Geothermiestandorten
und haben als kommunales Unternehmen nach ihren Aussagen die Möglichkeit, bei Bedarf auch Grundstücke der LHM zu nutzen. Zusätzlich können laut Antrag ev. Standorte der Gemeinde Oberschleißheim in Anspruch genommen werden.

Es ist geplant, die Aufsuchungstätigkeiten in zwei Phasen durchzuführen:

  • Zunächst soll in Phase 1, neben der Auswertung bisheriger 2D-Seismikdaten, eine hochauflösende, feldesübergreifende 3D-seismische Untergrunderkundung im Norden Münchens durchgeführt werden. 

  • Phase 2 beinhaltet die Festlegung eines Standortes zur Erschließung mittels Tiefbohrungen
inkl. einer Untersuchung für die optimale Nutzung und Einbindung der Geothermie.
Im Weiteren sollen die Bohrungen für die geothermische Erschließung geplant und abgeteuft
werden.

Folgendes Arbeitsprogramm liegt der Befristung zugrunde:

  • Auswertung vorhandener Daten und Planung der Seismikkampagne
/ Survey-Design,
  • EU-weites Ausschreibungsverfahren, 
  • Genehmigungsverfahren für seismische Messungen,
  • Durchführung 3D-Seismikkampagne mit Datenaufbereitung und Interpretation,
  • Standortbestimmung und Erstellung Nutzungskonzept bis Ende 2024,
  • Detailplanung des Bohrplatzes und der Bohrungen und Durchführung
der Genehmigungsverfahren,
  • Abteufen der Bohrungen und Produktionstests. Langzeitpumpversuch, Festlegung der Zirkulationsrichtungen
  • Markscheiderisches und seismometrisches Monitoring, 
  • Beantragung einer bergrechtlichen Bewilligung bei Fündigkeit,
  • Begleitender Bürgerdialog und frühzeitige Öffentlichkeitsinformation mindestens 3 Monate vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen für die Bohrungen.

Den zu beteiligenden Behörden (Regierung von Oberbayern, Landesamt für Umwelt, Bergamt Südbayern, Landratsämter Dachau, München sowie die Landeshauptstadt München) werden - je nach Zuständigkeit - Gelegenheit zu Stellungnahme entsprechend § 15 BBergG zu den der Aufsuchung im gesamten Feld entgegenstehenden öffentlichen Interessen aus Gründen der Landesplanung und Raumordnung, der Bergaufsicht, des Landschafts-und Naturschutzes, des Gewässer- und Trinkwasserschutzes, der Hydrogeologie und Geologie des tieferen Untergrundes, des Baurechts und des Denkmalschutzes gegeben. Die behördlichen Stellungnahmen werden bis spätestens 20.10.2021 erbeten.

Den im Feld liegenden nicht kreisfreien Städten und den Gemeinden wird der Antrag zur Kenntnis übersandt. Eine direkte Beteiligung der Gemeinden und nicht kreisfreien Städte erfolgt für das betroffene Gebiet bei konkreten Maßnahmen wie die Durchführung seismischer Messungen und Bohrungen in einem gesonderten Genehmigungsverfahren durch das Bergamt Südbayern.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Bereich des beantragten Feldes liegt nur in einem ganz kleinen Bereich in der nordöstlichen  Spitze des  Rechtecks auf  dem Gemeindegebiet der Gemeinde Haimhausen. (s. Anlage). Das Feld liegt auch außerhalb des Bereiches, für den die Gemeinde Haimhausen vor Jahren eine Erlaubnis für die Aufsuchung von Erdwärme geplant hatte. 

Beschluss

Von Seiten der Gemeinde  Haimhausen werden keine Einwendungen  erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2021 10:00 Uhr