Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung: Jahresabschlüsse, Bildung von Ausschüttungsrückstellungen und Vermögenszuführung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
keine

Seit 14.03.2002 besteht die Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung.

Die Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung ist eine fiduziarische Stiftung (nichtrechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) der Gemeinde Haimhausen. Rechtsgrundlage der Stiftung ist die Satzung vom 25.10.2001 (Gemeinde Haimhausen im Landkreis Dachau - text für Satzungen). Aufgrund der mildtätigen Zwecke ist die Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung grundsätzlich befreit von der Körperschaftssteuer. Dennoch sind zum Zwecke des Nachweises der dauerhaften Mildtätigkeit Körperschaftssteuerklärungen abzugeben.

Mit der Körperschaftssteuererklärung sind die für Unternehmen üblichen Unterlagen, wie bsp.weise  ein eigener Jahresabschluss, die Feststellung über die Verwendung des Ertrags, ggfs. die Festlegung von Ausschüttungsrückstellungen (wenn nicht der gesamte Ertrag zu mildtätigen Zwecken verwendet wurde) und die Bildung von Vermögenzuführungen zur Aufrechterhaltung des Stiftungsvermögen dem Finanzamt vorzulegen.

Bisher hat der Gemeinderat mit der Feststellung des Gesamt-Jahresabschlusses all diese Einzelbestandteile ohne Darstellung bzw. Vorlage im Detail, genehmigt. Auch wenn der Stiftungsertrag stets unter 35.000 Euro lag und damit die Gemeinde gegenüber der staatl. Finanzverwaltung nur in abgespeckter Form Unterlagen vorzulegen hat, sollte eine angemessene Darstellung und Entscheidung über das Stiftungsvermögen erfolgen.

Bis zum Jahr 2013 war der jährliche Ertrag so groß, dass rd. 80% des Ertrags ausgeschüttet wurden. Mir dem Rückgang der Zinsen hat sich die Ertragslage so verändert, dass eine jährliche Ausschüttung nicht mehr zielführend war. Somit wurden ab 2014 Ausschüttungsrückstellungen gebildet, um zumindest im Zeitraum von 3 – 4 Jahren eine dem Stiftungszweck zielführende Ausschüttung vornehmen zu können.

In den beigefügten Übersichten
  • Ertrag und Aufteilung
  • Ausschüttungsrückstellungen
  • Kapitalentwicklung
  • Kassenbestandsentwicklung
Wird die gesamte Vermögensentwicklung der Rosalia-Bruckmeier-Stiftung von 2014 bis 2020 dargestellt.

Der Anfangsbestand des Stiftungskapitals betrug zum 01.01.2014 355.347,57 €.
Mit einer exakten Zuführungsquote von 20% des Jahresertrags beläuft sich das Stiftungskapital zum 31.12.2020 nun auf 360.898,36 €. Die seit 2014 gebildeten Rückstellungen zur Ausschüttung sind vom Stand 0,00 € auf nunmehr 17.821,26 € (Stand 31.12.2020) angewachsen und sollten in diesem Jahre entsprechend dem Stiftungszweck zur Ausschüttung gelangen. 

Jahresabschluss 2020:
2020 wurden Einnahmen aus der Verzinsung von Wertpapieren in Höhe von 6.150,81 € erzielt. An Kosten sind 165,61 € für Bank- und Depotgebühren angefallen, so dass ein Ertrag von 5.985,20 € erzielt wurde. 20% des Ertrags sollten dem Stiftungskapital zugeführt werden (=1.197,04 €); die restlichen 80% (= 4.788,16 €) sollten in die Rückstellungen für Ausschüttungen gebucht werden (und wie oben beschrieben, in 2021 mit den bisherigen Ausschüttungsrückstellungen zur Auszahlung kommen).

Beschluss 1

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Jahresabschluss der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung wie vorgelegt festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Dem Sozial-, Kultur- und Bildungsausschuss wird aus dem Ertrag des Jahres 2020 sowie aus den bisherigen Ausschüttungsrückstellungen 2014 bis 2019 ein Betrag in Höhe von 17.821,26 € zur satzungsgemäßen Mittelverwendung der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Haupts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einen Betrag in Höhe von 1.197,04 € aus dem Ertrag des Jahres 2020 dem Stiftungskapital der Rosalia-Bruckmeier-Sozialstiftung zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 08:15 Uhr