sachlicher und räumlicher Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.06.2020, TOP 1, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen aufzustellen. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.02.2021, TOP 3, modifiziert und konkretisiert. Ziel der Planung ist die Steuerung des Verlaufs einer künftigen Höchstspannungstrasse durch das Gemeindegebiet.

Das Büro LINKE+KERLING hat in der Folgezeit in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner PartmbB einen Vorentwurf zum „sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsleitungen“ ausgearbeitet, der in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 vorgestellt wurde.

Diesem Vorentwurf hat der Gemeinderat sodann zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Zeit vom 13.08. bis 27.09.2021 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt; die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 13.08.2021 bis 13.09.2021. Der Inhalt der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird dem Gemeinderat zur Behandlung und Abwägung vorgelegt.

Frau Linke und Herr Rechtsanwalt Engelmann werden in der Sitzung anwesend sein und für Fragen des Gremiums zur Verfügung stehen.

Nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Gemeinderat um Billigung des überarbeiteten Vorentwurfs des Teilflächennutzungsplans gebeten, der nun in Form eines Entwurfs vorliegt. Anschließend wird der Gemeinderat gebeten, die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr