Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes vom 01.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.3

Sachverhalt

Das Eisenbahn-Bundesamt teilte folgendes mit:

„…Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. 

Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden vom Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsleitungen berührt.  In dem Gemeindegebiet von Haimhausen befindet sich die 110-kV-Bahnstromfernleitung Landshut – München – Pasing (Nr. 0411). Eigentümer der Leitung ist die DB Energie GmbH.

Sofern dies nicht ohnehin veranlasst worden sein sollte, wird die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberin über die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Süd, Kompetenzteam Baurecht, Barthstr. 12, 80339 München, empfohlen. Denn das Eisenbahn-Bundesamt prüft nicht die Vereinbarkeit Ihrer Planungen aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen.“

Abwägung:
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien Süd, Kompetenzteam Baurecht, wurde am Verfahren entsprechend beteiligt (siehe TOP 1.1.4). 110-kV-Bahnstromfernleitungen sind vom sachlichen Anwendungsbereich des Teilflächennutzungsplans nicht berührt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Eine Änderung zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans ist nicht angezeigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr