Stellungnahme der Bayernets GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.5

Sachverhalt

Die Bayernets GmbH teilte folgendes mit:

„…im Geltungsbereich des o.g. Verfahrens – wie in den uns übersandten Planunterlagen dargestellt – befinden sich unsere Anlagen
  • Gastransportleitung Haimhausen - Finsing (AS29/2901) DN900/PN80 mit Begleitkabel
  • Gastransportleitung Haimhausen - Finsing (AS29/2902) DN900/PN80 mit Begleitkabel
  • Kabelschutzrohranlagen (a und 10 KSR) mit Lichtwellenleiterkabeln
  • Armaturengruppen Haimhausen, Haimhausen KH709.
Kabelmuffen und Kabelreserven können auch in größeren Abständen zur Gasleitung liegen. 

Eine Beschädigung oder Gefährdung unserer Anlagen müssen unbedingt ausgeschlossen werden.

Der Schutzstreifen unserer Leitungen ist jeweils 10m breit (je 5 m beiderseits der Rohrachse). Dieser Schutzstreifen ist durch Dienstbarkeiten bzw. Gestattungsverträge wegerechtlich abgesichert. Unter Einhaltung der unten genannten Auflagen haben wir keine Einwände gegen Ihr o.g. Verfahren. Wir bitten um weitere Beteiligung am o.g. Verfahren sowie die rechtzeitige Abstimmung von Detailplanungen im Bereich unserer Anlagen.

Wichtige Auflagen sind unter anderem:
  • Eine Beschädigung oder Gefährdung unserer Anlagen müssen unbedingt ausgeschlossen werden. Der Bestand und der ungehinderte Betrieb unserer Anlagen müssen auch in Zukunft uneingeschränkt gewährleistet sein. Die Zugänglichkeit der Leitung für Wartungs- und Reparaturarbeiten muss uneingeschränkt erhalten bleiben.
  • Die Gastransportleitungen der Bayernets GmbH sind in der Regel mit einer Überdeckung von 1m verlegt. Niveauveränderungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig; die Mindestabdeckung der Gasleitung von 1m darf nicht unterschritten werden. 
  • Bauarbeiten in den Schutzstreifen unserer Gasleitungen sind nur einvernehmlich mit der Bayernets GmbH nach rechtzeitiger und genauer Abstimmung der Planung sowie nach vorheriger örtlicher Einweisung durch die Bayernets GmbH zulässig.
  • Um eine Beschädigung der Gastransportleitung auszuschließen, muss der Aushub von Baugruben einschließlich Böschungen, Verbau etc. komplett so ausgeführt werden, dass der Schutzstreifen nicht berührt wird bzw. muss durch andere mit uns abgestimmte Sicherungsmaßnahmen gewährleistet werden, dass jegliche Gefährdung unserer Anlagen ausgeschlossen ist.
  • Weitergehende Sicherungsmaßnahmen, die erst im Zuge der Bautätigkeit an Ort und Stelle geklärt werden, behält sich die Bayernets GmbH ausdrücklich vor.
  • Beim Ausbau bzw. Austausch und Neubau von Masten dürfen im schutzstreifen der Gastransportleitung keine Bauwerke und Bauten, jeglicher Art – z.B. Fundamente, Schächte, Verteilerschränke, (Licht-)Masten, Aufschüttungen, Schutzgerüste und dazugehörige Abspannungen etc. – errichtet werden; Bohrungen, das Anlegen von Schürfgraben und Ähnliches ist nicht zulässig. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, dürfen diese Arbeiten nur mit äußerster Vorsicht und nur nach rechtzeitiger vorheriger Abstimmung und örtlicher Einweisung ausgeführt werden.
  • Die Gastransportleitungen der Bayernets sind mit einem Kathodischen Korrosionsschutz versehen. Bei Maßnahmen zum Ausbau der Energieversorgungs-, Energieerzeugungs- und weiterer wirtschaftsrelevanter Infrastruktur muss eine möglichst Kurzzeit- und Langzeit-Beeinflussung dieses Systems unbedingt ausgeschlossen werden.
  • Aufgrund möglicher Auswirkungen auf unseren kathodischen Korrosionsschutz bei Kreuzungen (von erdverlegten Kabeln) ist ein lichter Mindestabstand von mind. 1m zur Gasleitung unbedingt einzuhalten; Kreuzungen sind grundsätzlich rechtwinklig durchzuführen; Stromkabel sind in den Schutzstreifen unserer Leitungen durchgängig in Schutzrohren zu verlegen.
  • Bei Parallelführungen sind die Infrastrukturlinien grundsätzlich außerhalb des Schutzstreifens unserer Gasleitungen zu verlegen. Eine Überlappung der Schutzstreifenflächen ist grundsätzlich auszuschließen.
  • Generell sind jegliche Beeinflussungen der Rohr- und Nachrichtenkabelanlage zu vermeiden. Bei einer Annäherung von weniger als 1000m gehen wir von einer Beeinflussung unserer Anlagen (z.B. Grenzwerte für Berührungsschutz [DIN EN 50443, AfK3 und TE7 der SfB], erhöhte Wechselstromkorrosion, verringerte Betriebssicherheit vom Begleitkabel etc.) aus, die technische Maßnahmen (z.B. Ableitung der Wechselspannungsbeeinflussung etc.) erfordern. Um Wechselstromkorrosion zu vermeiden, muss auf allen Leitungen der Bayernets ein Grenzwert von 10 Volt eingehalten werden. Dies wird mit Abgrenzeinheiten einschließlich Erdungsanlagen erreicht, die nach Regelwerk (DVGW GW 10) betrieben und permanent überwacht werden. Zur Vermeidung der Beeinflussung empfehlen wir präventive Maßnahmen (z.B. Verdrillungsmasten, Reduktionsleiter etc.), die seitens des Maßnahmenträgers vorzusehen sind.
  • Sollte aufgrund einer höheren Spannungsbeeinflussung jedoch ein erhöhter Aufwand (siehe DVGW GW 22 Maßnahmen beim Bau und Betrieb von Rohrleitung im Einflussbereich von Hochspannungsdrehstromanlagen, bzw. GW 28 Wechselstromkorrosion) zur Ableitung des induzierten Stromes notwendig werden, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass wir von einer Kostentragungspflicht der TenneT TSO GmbH als verursachenden Vorhabensträger ausgehen.

Wir weisen vorsorglich auf folgende Kosten hin:

  1. Vor Umsetzung der Maßnahme:
  • Dokumentation des Ist-Standes
  • Komplette Neubetrachtung des gesamten Schutzabschnittes der Leitung (Neuberechnung der Wechselspannungsbeeinflussung)
  • Errichtung von zusätzlichen Abgrenzungseinheiten (Lang- sowie Kurzzeit) einschließlich der Erdungsanlagen

  1. Nach Umsetzung der Maßnahme:
  • Nachweis der Wirksamkeit/ Abnahme durch einen Sachverständigen der KKS

Vor Beginn der Maßnahme ist nach Abstimmung der Detailplanung ggf. eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich.

Speziell zum Thema Kathodischer Korrosionsschutz (KKS) wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner unter der Telefonnummer 089/890572-350.
Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen 13 Lagepläne M 1:1000 unserer Leitungen und Kabel in diesem Bereich. Eine genaue Angabe der Leitung ist jedoch nur nach örtlicher Einweisung möglich. In unseren Plänen und Dateien ist der jetzige Stand der Leitungslage dargestellt; Änderungen oder Erweiterungen können von uns nicht automatisch nachgemeldet werden. Die Dateien werden von uns ausschließlich für Ihre jetzige o.a. Maßnahme zur Verfügung gestellt, jede andere Verwendung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung; Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Ein Exemplar unserer Broschüre „Regeln und Auflagen zum Schutz von Gasleitungen und Kabeln“ fügen wir zu Ihrer Information bei. 

Auf Anlagen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG weisen wir hin.
Planauskünfte erhalten Sie bei: Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Frankenthaler Str. 2, 81539 München, Telefon: 089/68003-415, Fax: 089/680003-419, E-Mail: netzdokumentation@energienetze-bayern.de oder online unter http://www.energienetze-bayern.de/netz/online-planauskunft.html .

Auf LWL-Kabel der Interoute Germany GmbH weisen wir hin.
Auskünfte über diese Anlagen erhalten Sie bei: Interoute Germany GmbH; Leitungsauskunft: Leitungsauskunft: Albert-Einstein-Ring 5, 14532 Kleinmachnow, E-Mail: LEITUNGSAUSKUNFT@interoute.com .“

Die oben genannten Plananlagen werden lediglich dem Gremium als Anlage beigefügt; der Öffentlichkeit werden diese aus den in der vorzitierten Stellungnahme beschriebenen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Die weitere Anlage wird im Sitzungs- und Dokumentenarchiv hinterlegt.


Abwägung:
Anlagen der Bayernets GmbH, insbesondere unterirdische Leitungsanlagen, sind vom sachlichen Anwendungsbereich des Teilflächennutzungsplans nicht berührt. Beeinträchtigungen der angeführten Belange sind im Übrigen mit der vorliegenden Planung auch deshalb nicht verbunden, da gegenüber der geltenden Rechtslage keine neuen Vorhaben zugelassen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernets GmbH zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Änderungen zum Planstand Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans sind nicht angezeigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr