Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 07.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.9

Sachverhalt

Die Bayernwerk Netz GmbH teilte folgendes mit:

„Im Gemeindegebiet befinden sich flächennutzungsplanrelevante Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH.

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Im Einzelnen nehmen wir wie folgt dazu Stellung:

110-kV-Freileitung

Im Geltungsbereich befindet sich die Hochspannungsfreileitung Ltg. Nr. J278 (Mast 52-60) mit einer Leitungsschutzzone von 25,00 m beiderseits der Leitungsachse. Sowie die Hochspannungsfreileitung Ltg. Nr. J193(Mast Nr. A40-A41) mit einer Leitungsschutzzone von 27,50 m beiderseits der Leitungsachse.

Zu den bestehenden Anlagen ist der im Flächennutzungsplan genannte Ersatzneubau der 380/220/110-kV Oberbachern-Ottenhofen im Gemeinschaftseigentum TenneT/Bayernwerk geplant. Auch beim Ersatzneubau ist eine Teilmitführung von 110-kV-Stromkreise der Bayernwerk Netz GmbH erforderlich. Weiterhin ist auch der Wiederanschluss unserer Hochspannungsfreileitung, Ltg. Nr. J193 im Zuge des Planvorhabens der TenneT zu gewährleisten. Zur Untersuchung der Trassenkorridore ist der Vorhabensträger TenneT verantwortlich. Durch die o.g. Maßnahmen können zudem Anpassungen am bestehenden 110-kV-Netz erforderlich werden. 

In diesem Zusammenhang verweisen wir zudem auf unseren Netzausbauplan 2021 der alle 110-kV-Maßnahmen der Bayernwerk Netz GmbH mit einem Zeithorizont der nächsten 10 Jahre darstellt. Der Netzausbauplan ist öffentlich und wird jährlich aktualisiert (siehe https://www.bayernwerk-netz.de/de/bayernwerk-netz-gmbh/netzausbau/netzausbauplan.html

Aktuell sind folgende Vorhaben der Bayernwerk Netz GmbH im Planungsgebiet geplant:

Lfd Nr.389

Maßnahme
Netzentwicklung Raum München Nord I – Reaktivierung und Einführung zwei neuer Stromkreise in das UW Unterschleißheim 

Kurze Projektbeschreibung
Reaktivierung der BAGE-Stromkreise auf der HöS/HS-Gemeinschaftsleitung Ottenhofen-Oberbachern (B108,B108B) und Auflösung der Parallelschaltung zwischen UW Eching und UW Garching (J193), Neubau eines 110-kV-Kabels vom Mast A 3 (J193) bis UW Garching, 80-°C-Ertüchtigung und Zubeseilung von zwei Stromkreissystemen der Leitung J193 im Abschnitt vom Mast A 40 bis zum UW Unterschleißheim, Erweiterung des UW Unterschleißheim um zwei, des UW Garching um ein und des UW Oberbachern um eine 110-kV-Schaltfeld

Projektstatus
Konkrete Planung

Lfd. Nr. 390

Maßnahme
Netzentwicklung Raum München Nord I -Einführung der 110-kV-Verbindung UW Unterschleißheim – Freising West

Kurze Projektbeschreibung
Neubau einer 110-kV-Freileitung vom Mast 50 (J278) bis zum UW Unterschleißheim und Einführung der Leitung J 193 ins UW Unterschleißheim

Projektstatus
Konkrete Planung

Lfd. Nr. 391 

Maßnahme
Netzentwicklung Raum München Nord II – Verstärkung der BAGE-Stromkreise der HöS/HS-Gemeinschaftsleitung Ottenhofen-Oberbachern

Kurze Projektbeschreibung
Verstärkung der BAGE-Stromkreise der HöS/HS-Gemeinschaftsleitung Ottenhofen – Oberbachern (B108) auf 2er Bündel Finch, Neubau von 110-kV-Freileitungen zur Einführung der neuen Stromkreise in die UW Unterschleißheim (J193) und UW Oberbachern (B108B)

Projektstatus
Konkrete Planung

Wir bitten Sie, auch folgende allgemeine Hinweise zu beachten:
Bitte übernehmen Sie die Trassen der Hochspannungsanlagen mit der dazugehörigen Schutzzone in den Flächennutzungsplan. Die Richtigkeit des Leitungsverlaufes auf dem beiliegenden Lageplan ist ohne Gewähr. Maßgeblich ist der tatsächliche Leitungsverlauf in der Natur.

Hinsichtlich der, in der angegebenen Schutzzone bestehenden Bau- bzw. Pflanzbeschränkungen, machen wir darauf aufmerksam, dass uns die Pläne für alle Bau- und sonstigen Maßnahmen rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Bebauungen, aber auch für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen usw.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich auch zwei flächennutzungsplanrelevante Trafostationen im Bereich „Inhausen“, wir bitten auch hier um Aufnahme in die Unterlagen. Hierzu haben wir einen weiteren Lageplan beigelegt. 

Nach unserem Kenntnisstand ist im Gemeindebereich als Netzbetreiber bzw. Träger öffentlicher Belange auch die E-Werke Haniel Haimhausen OHG tätig. Für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir allerdings keine Gewähr.“

Anmerkung der Verwaltung: Der Netzausbauplan 2020 der Bayernwerk Netz GmbH wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15.10.2020 (TOP 1) vorgestellt und erörtert. Auch wurde hier auf die Schnittstellen, die sich im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Höchstspannungsleitung durch die TenneT ergeben, eingegangen.

Die Anlagen zur Stellungnahme werden im Sitzungs- und Dokumentenarchiv hinterlegt.

Abwägung:
Diese Informationen sind bekannt und wurden bereits aus dem Erläuterungsbericht der TenneT TSO GmbH zum Raumordnungsverfahren übernommen und in die Texte mit eingearbeitet. Die Konzentrationsfläche bezieht sich ausschließlich auf Höchstspannungsfreileitungen. Für Hochspannungsfreileitungen werden in der Planung keine Vorgaben formuliert.

Die E-Werke Haniel OHG wurden am Verfahren beteiligt, gaben jedoch keine Stellungnahme ab (siehe TOP 1.2).

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die 110 kV-Hochspannungsleitungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Höchstens einzelne Kreuzungspunkte und Anschlüsse sind betroffen. Die Regelungswirkung des vorliegenden Teilflächennutzungsplans beschränkt sich ausschließlich auf die Ausschlusswirkung von Höchstspannungsfreileitungen außerhalb der Konzentrationsflächen im Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans. Der Stellungnahme wird insoweit nachgekommen, als dass die bestehenden 110 kV-Hochspannungsleitungen der Bayernwerk Netz GmbH als nachrichtliche Übernahmen in den Entwurf des Teilflächennutzungsplans in die Planzeichnung und Legende aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr