Stellungnahme Landratsamt Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz, vom 10.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.1.19

Sachverhalt

Das Landratsamt Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz, hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Hinweise:

  • Zwischen Ziffer 1 Abs. 1, letzter Absatz sowie Ziffer 2.1 letzter Absatz besteht u.E. ein inhaltlicher Widerspruch – unter 1. begrenzt der Teil-FNP den Bau von Höchstspannungsleitungen auf seinen Geltungsbereich unter 2. ist der Bau außerhalb als zulässig angegeben.
  • Unter 1. ist u.E. aus dem BauGB der § 35 Abs. 3 Ziffer 1 statt 3 gemeint – dies ist auch im Umweltbericht unter Ziffer 1. anzupassen. 
  • Auf S. 8 ist unter Ziffer 4.4 die 25. BImSchV statt der 26. als Rechtsgrundlage genannt.
  • Unter Rechtsgrundlagen ist nicht die letzte Fassung des BImSchG eingetragen. Weiter bitten wir, die 26. BImSchV mit aufzunehmen.


Rechtsgrundlagen: Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 22, 50 BImSchG in Verbindung mit der TA Lärm.“


Abwägung:
Es besteht kein Widerspruch, sondern es wird die Rechtslage zutreffend wiedergegeben. Die Regelungswirkung – also die Ausschlusswirkung – beschränkt sich auf den Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans. Die Ausschlusswirkung entfaltet sich also nur für die Flächen im Geltungsbereich außerhalb der Konzentrationsfläche. Die Zitierung von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (nicht Ziffer 3) ist zutreffend. Die fehlerhafte Nennung der 25. BImSchV auf Seite 8 der Begründung wird angepasst. Die aktuellen Gesetzesfassungen werden vor Beschlussfassung zum jeweiligen Stand angepasst. Eine Aufnahme der 26. BImSchV ist nicht veranlasst, da diese keine Rechtsgrundlage des Rechtsaktes darstellt, sondern lediglich Bestandteil des Abwägungsmaterials.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Dachau, Fachbereich Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. 
Die gesetzlichen Grundlagen und Verweise, siehe Spiegelstrich 3, werden in den Texten berichtigt und aktualisiert in die Rechtsgrundlagen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2021 10:05 Uhr