Behandlung eingegangener Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 14.10.2021 ö 1.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Erörterungstermin am 20.09.2021 zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Die Belange von Natur und Landschaft werden gewürdigt. Insbesondere die Belange des Moorschutzes, der Moorwälder sowie der Schutzgüter Boden, Wasser sowie Arten und Lebensräume werden in die Betrachtungen zur sogenannten Südtrasse einbezogen. Die Gemeinde hält an der bisherigen Bewertungsmethodik, siehe Anlage 1 der Begründung des Teilflächennutzungsplans, fest, passt jedoch die Herleitung zum Schutzgut Boden in der Herleitung der Einzelbewertung einem Punkt an. Die Ertragsfähigkeit der Offenlandflächen mit unterdurchschnittlichem Ertrag (Acker- bzw. Grünlandzahl unter 55) wird entgegen der in Fachkreisen durchaus üblichen Beschränkung der Bewertungskriterien ausschließlich auf die Ertragsfähigkeit, hier nun nurmehr einfach gewertet, um dem Moorschutz hier noch eine höhere Wertigkeit zu verleihen. Somit verändert sich zwar die Karte 2b „Boden Bewertung“ erheblich. Die Gesamtzusammenschau im Raumwiderstand 8a verändert sich hingegen nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.02.2025 10:50 Uhr