Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dachstuhls auf ein Wohnhaus und Anbau eines Balkons auf dem Grundstück FlNr. 327/9 Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 14.12.2021 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltung wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 327/9 Gemarkung Haimhausen, Paul-Erbe-Straße 13 vorgelegt. 

Es ist geplant, das alte Dach mit einer Dachneigung von 24 Grad durch ein neues Dach mit einer Neigung von 35,69 Grad zu ersetzen. 

An der Nordseite sind zwei Dachgauben mit einer Breite von ca. 1,70 m und ein Dachflächenfenster geplant. An der Südseite sollen ebenfalls zwei Dachgauben in gleicher Größe und zwei Dachflächenfenster eingebaut werden. 

Das als Zweifamilienhaus genehmigte Wohngebäude soll im Dachgeschoss zusätzlich Räume erhalten, die zur Wohnung im Obergeschoss gehören.

Um die Wohnung im Obergeschoss zur Westseite und zum Garten zu öffnen, soll ein Balkon mit einer Tiefe von 2,50 m über eine Breite von 8 m und einer Außentreppe errichtet werden.

Das Grundstück liegt im Umgriff des Baulinienplanes Hopfenbreite/Kleines Feld vom 13.04.1960. Der Balkon überschreitet die Baulinie.

Nach Ansicht der Verwaltung kann der Überschreitung zugestimmt werden. Das Gebäude auf dem Grundstück 327, Paul-Erbe-Straße 21 liegt außerhalb der Bauflucht. Hierbei handelt es sich zwar um eine Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze und nicht der Baulinie. Es sollte aber nach Ansicht der Verwaltung als Bezugsfall herangezogen werden. 

Bereits für die Errichtung des Zweifamilienhauses im Jahr 1966 wurde eine Befreiung von der festgesetzten erdgeschossigen Bauweise erteilt. Durch die Änderung des Daches ist hier erneut eine Befreiung erforderlich. 

Der Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden. 

Es ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Haimhausen anzuwenden. Bisher standen 2 Garagenstellplätze - jeweils 1 Stellplatz für die Wohnung im EG und 1 Stellplatz für die Wohnung im OG - zur Verfügung. Die Wohnung im EG bleibt unverändert und damit ist hierfür nur 1 Stellplatz nachzuweisen. Die Wohnung im OG und DG hat eine Wohnfläche von 196,83 qm und hierfür errechnet sich ein Bedarf von 3 Stellplätzen. Die erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Doppelgarage und als offene Stellplätze nachgewiesen.  

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen des Baulinienplanes 
  • hinsichtlich der Baulinie zur Überschreitung mit dem Balkon und der Außentreppe und 
  • der Geschossigkeit zur Bebauung als II+D 
zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 08:44 Uhr