Sachlicher und räumlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Mit dem Beschluss vom 25.06.2020, TOP 1, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für 380 kV-Freileitungen aufzustellen. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 10.02.2021, TOP 3, modifiziert und konkretisiert. Ziel der Planung ist die Steuerung des Verlaufs künftiger Höchstspannungsfreileitungen im südlichen Bereich des Gemeindegebiets. 

Das Büro LINKE+KERLING hat in der Folgezeit in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt – Dr. Niedermeier und Partner PartmbB einen Vorentwurf zum „sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Höchstspannungsfreileitungen“ ausgearbeitet, der in der Gemeinderatssitzung am 22.07.2021 vorgestellt wurde. Diesem Vorentwurf hat der Gemeinderat sodann zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 13.08.2021 bis 13.09.2021 bzw. 27.09.2021 statt.

In der Sitzung des Gemeinderats am 14.10.2021, TOP 1, wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und der überarbeitete Vorentwurf in der Form des Entwurfs gebilligt. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Zeit vom 25.10.2021 bis 26.11.2021 fand die öffentliche Auslegung mit der gleichzeitigen Behördenbeteiligung statt. Der Inhalt der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wird dem Gemeinderat zur Behandlung und Abwägung vorgelegt.

Frau Linke und Herr Rechtsanwalt Engelmann werden in der Sitzung online zugeschaltet und für Fragen des Gremiums zur Verfügung stehen.

Nach Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Gemeinderat um den Feststellungsbeschluss gebeten. 

Datenstand vom 24.01.2022 10:47 Uhr