Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. vom 16.11.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö 1.2.7

Sachverhalt

Entsprechend der Abwägung der Stellungnahme des LBV e.V. im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB-Verfahrens (siehe TOP 1.1.12 der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2021) wurde der LBV um die Übermittlung vorhandener Artnachweise im Geltungsbereich gebeten. 

Der LBV teilte folgendes mit:

„…Leider dürfen wir unsere Datenerhebungen nicht an Dritte weitergeben ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers (Sporbeck & Fröhlich bzw. TenneT).

Zu den Änderungen Ihres Teilflächennutzungsplans nehmen wir nur insofern Stellung, als dass wir geringfügige Änderungen in der Bewertung feststellen können. Da sich aber grundsätzlich nichts am Ergebnis ändert bleiben unsere Kritikpunkte am Vorgehen der Gemeinde Haimhausen unverändert bestehen.“


Abwägung:
Vom Einwendungsführer wurden keine neuen zu berücksichtigen Belange vorgebracht. Daher ist auf die Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Gemeinderatssitzung am 14.10.2021 (TOP 1.1.12) zu verweisen, in der die Einwände bereits behandelt und abgewogen wurden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz e.V. zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Weitere Änderungen im Teilflächennutzungsplan sind nicht angezeigt. Der Plan wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.01.2022 10:47 Uhr