Planer- und Verwaltungsanregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Aus Planer- bzw. Verwaltungssicht ergeben sich noch geringfügige Anpassungen im Bebauungsplanentwurf, sh. nachfolgende Ausführungen. Diese bedürfen ebenso einer beschlussmäßigen Behandlung wie die bereits behandelten Stellungnahmen in der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 TOP 3.

  1. Grundstücksparzellierungen

Im Bebauungsplan wurden die künftigen Grundstücksparzellierungen mit den künftigen Grenzverläufen durch einen Teilungsvorschlag dargestellt. 
Im Zuge der vorbereitenden Vermessung zur freiwilligen Umlegung wurde festgestellt, dass im Bebauungsplanentwurf nicht alle erforderlichen künftigen Grenzverläufe dargestellt wurden bzw. den tatsächlichen Erfordernissen angepasst werden müssen.

Die künftige Grundstücksgrenze auf Parzelle 2 wurde verschoben, sodass die Sickermulde auf der Fläche des Garagenhofes liegt. Dadurch wird die Parzelle 2 um 40,5 qm kleiner, was zu einer Änderung der festgesetzten GRZ von bisher 0,45 auf neu 0,5 führt. Die Begründung hierzu wurde entsprechend angepasst. 

Die Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen 2 und 4 wurde ergänzend eingetragen.

Die Anpassung des zusätzlich darzustellenden Grenzverlaufs ändert nichts an der Gesamtkonzeption des Bebauungsplanes. Es handelt sich hier lediglich um redaktionelle Anpassungen des Bebauungsplanes.

  1. Löschwasserversorgung

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nahm das Landratsamt Dachau, Fachbereich Kreisbrandinspektion/Brandschutzdienststelle insbesondere zur Löschwasserversorgung Stellung. Diese wurde im Rahmen der Abwägung in der BPU-Sitzung am 22.06.2021 TOP 2.2.11 beschlussmäßig behandelt.

Der erforderliche Grundschutz für das hier vorliegende Gebiet beträgt 48m³/h Löschwassermenge. Da der erforderliche Grundschutz aus dem vorhandenen Leitungsnetz nicht vollumfänglich gewährleistet ist, sich aber auf dem Gelände des SC Inhausermoos ein ausreichend dimensionierter Löschwasserbrunnen befindet, kann dieser in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr und dem Kreisbrandrat für die Löschwasserversorgung im Plangebiet herangezogen bzw. verwendet werden. Mit dem SC Inhausermoos wurde eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen (sh. hierzu GR-Sitzung vom 18.11.2021 TOP 11.1)

Die Löschwasserversorgung für das Baugebiet „Birkenweg-Süd“ ist somit gesichert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt den redaktionellen Anpassungen hinsichtlich
  • der Verschiebung der Grundstücksgrenze bei Parzelle 2, sodass die Sickermulde auf der Fläche des Garagenhofes liegt verbunden mit der Änderung der festgesetzten GRZ von 0,45 auf 0,5 sowie
  • der Eintragung der Grundstücksgrenze zwischen den Parzellen 2 und 4 
zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom gesicherten Nachweis der Löschwasserversorgung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2022 10:47 Uhr