Umsetzung landkreisweites Bedarfsverkehrskonzept ÖPNV: Finanzierung des Zusatzangebotes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 11.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 11.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Planungen für das landkreisweite Bedarfsverkehrskonzept befindet sich in der finalen Phase. Dieses wird in das sogenannte Grund- und Zusatzangebot unterteilt. Während das Grundangebot der Hauptverkehrszeiten von 5:00 bis 22:00 (werktags) bzw. 7:00 bis 20:00 Uhr (Sonn- und feiertags) der Landkreis Dachau finanziert, wird das Zusatzangebot in den sog. Schwachlastzeiten von 22:00 bis 24 Uhr (werktags) und 20:00 bis 24:00 Uhr (Sonn- und feiertags) durch die jeweiligen Gemeinden finanziert. Für die Gemeinde Haimhausen ergeben sich dadurch folgende Verkehrsverbindungen und Kosten:
 
Grundlegend wird der Landkreis in 11 Korridore unterteilt. Die Gemeinde Haimhausen fällt hierbei in den Korridor 6. Kombiniert wird dieses Angebot mit dem zusätzlichen Angebot durch die Linie 772 ab Dez. 2021. 
Folgende Vorteile ergeben sich für die Gemeinden zusätzlich durch die Umsetzung des landkreisweiten Bedarfsverkehrskonzeptes:
  • Einbindung in den MVV-Tarif (Nutzung mit gültigem MVV-Ticket).
  • Durch Anrufzentrale und Buchungsmöglichkeit über MVV-App möglichst kleine Zugangsbarrieren für die Nutzer.
  • Durchgängiger Stundentakt in der Gemeinde Haimhausen von 05:00 bis 24:00 Uhr (zuvor Bedienung durch die Linie 772 ab Dez. 2021).
  • Kein Parallelverkehr zum vorhanden Regionalbusangebot und sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Verkehres in der Fläche und in Nebenverkehrszeiten. Damit Stärkung des ÖPNV im gesamten Landkreis Dachau.
  • Durch die pauschale Aufteilung der Kosten -pro Gemeinde berechnet auf die angebotenen Fahrten- optimierte und übersichtliche Abrechnung (Zustimmung der anwesenden Bürgermeister zu dieser Kostenaufteilung auf Bgm.-Dienstbesprechung am 07.12.2020 erfolgt). 
Damit ergeben sich pro Korridor bzw. Gemeinde folgende Kosten:
  • Korridor mit 16 Zusatzfahrten (pro Woche): 14.500 Euro
  • Korridor mit 23 Zusatzfahrten (pro Woche): 21.000 Euro
  • Kosten je Gemeinde von 7.250 Euro (halber Korridor), 14.500 Euro (ein Korridor) bzw. 10.500 Euro (halber Korridor Gemeinden Sulzemoos und Odelzhausen) 
Für die Gemeinde Haimhausen ergeben sich somit durch die Bedienung von Korridor 6 (gemeinsam mit Gemeinde Röhrmoos) jährliche Kosten in Höhe von ca. 7.250€.
Nach Einschätzung der Verwaltung des Landratsamtes Dachau und der Verkehrsexperten des MVV raten wir mit Blick auf die Relation des vorgesehenen Angebotes und der entstehenden Kosten zu einer Zustimmung seitens der Gemeinde Haimhausen.
 

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:


Ca. 7.250 € jährlich netto gem. Landratsamt Dachau, SG 13, Kreisschulen und ÖPNV

Beschluss

An dem Zusatzangebot der Anbindung Haimhausens gem. beiliegenden vorläufigen Fahrplan wird festgehalten und die Zusatzkosten durch die Gemeinde Haimhausen übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 08:21 Uhr