Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 222/84 Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 15.02.2022 ö 1.1

Beschluss

Der  Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt zum  Antrag auf  Vorbescheid 
zu nachfolgenden Befreiungen vom  Bebauungsplan zu: 

  • Festsetzung   GRZ 1.
Die Gemeinde sieht hier keinen Befreiungstatbestand. Der beantragten GRZ 1 wird zugestimmt. 

  • Festsetzung 4.2 GFZ 0,40
Der Überschreitung der GFZ    wird zugestimmt. 

  • Festsetzung 4.4 Bebauung ID
Der Befreiung zum Bau E + I  wird  zugestimmt.

  • Festsetzung        6.1. Stützmauern
  • Der Befreiung zur Errichtung von Stützmauern wird zugestimmt. 

  • Festsetzung 6.2. Wandhöhe
Der Überschreitung der ‚Wandhöhe auf 6,50 wird zugestimmt.

  • Festsetzung 7.0. Baugrenze
Der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt. 

  • Festsetzung 10.1. Dachneigung 43 – 48 Grad
Der Befreiung zur Dachneigung von 16 Grad wird zugestimmt

  • Festsetzung10.3. Dachflächenfenster max. 85/1,50
Der Befreiung zum Dachflächenfenster  78/160 wird zugestimmt.

  • Festsetzung 10.5. Dachüberstand Traufe max. 30cm
Der Befreiung zum Dachüberstand von 50 cm an der Traufe wird zugestimmt

  • Festsetzung   10.7Unterteilung von Fensterflächen größer 1m²
Der Befreiung zum Verzicht der Unterteilung wird zugestimmt.


Das Landratsamt wird gebeten zu beauflagen, dass zum Nachweis der gesicherten Erschließung  gegenüber dem Rechtsträger eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit über das Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte  vorzulegen ist.  Des Weiteren ergeht die Zustimmung nur unter der Auflage, dass bei einem Neuanschluss an die Abwasserleitung ein Kostenübernahmevertrag abgeschlossen wird

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 15:07 Uhr