Amtsniederlegung Gemeinderat Thomas Kranz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Am 20.01.2022 informierte GRM Kranz über den Umstand, aus persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu sein, den Anforderungen als GRM gerecht werden zu können und daher mit sofortiger Wirkung bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt niederlegen zu wollen. Gemäß Art. 48 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) ist nach beendeter Amtszeit des Wahlausschusses der Gemeinderat dafür zuständig, die Niederlegung des Amtes festzustellen und über das Nachrücken der Listennachfolgerin (vgl. Anlage 1 Punkt C zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) zu entscheiden – vgl. Art 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG.

Der direkte Listennachfolger, Herr Josef Heigl, erklärte am 08.02.2022 seinen Verzicht darauf, in das Gremium nachzurücken.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von GRM Kranz und somit das Nachrücken des Listennachfolgers (Wahlvorschlag 1 Christlich Soziale Union Bayern e. V.) gemäß Kommunalwahlergebnis vom 15.03.2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2022 11:27 Uhr