Baugebiet Schrammerweg; Endgültige Herstellung der Straßen und der Begrünung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 17.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Sachstand:
Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 18.11.2021 TOP 2 das Gestaltungskonzept zur Begrünung durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger vorgestellt. Das Gremium nahm hiervon zustimmend Kenntnis.

Ferner wurde unter anderem festgelegt, dass in den Bereichen
a) Platz Grundfeld-Süd
b) Straßenverschwenkung Grundfeld Verbindungsbereich auf Höhe Fußweg
c) Platz Graf-Karl-Straße/Gemeinbedarfsfläche
die Straßenflächen asphaltiert werden und keine Pflasterung erhält. 

Für die weiteren Schritte zur Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen fand vor kurzem ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Landschaftsplanungsbüro Brugger und dem Ing.Büro Dost statt.

Hieraus ergaben sich Punkte, die ergänzender Entscheidungen des Gremiums bedürfen:


Änderung des Maßnahmenbereichs

1. Östlicher Bereich
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2021 TOP 1 ein Vorhaben für Seniorenwohnung und Tagespflege auf der Gemeinbedarfsfläche im Baugebiet Schrammerweg grundsätzlich befürwortet. Derzeit ist noch nicht absehbar wie viel Fläche für das künftige Projekt benötigt wird. Die Umsetzung der Planungen zur endgültigen Herstellung der Begrünung und des Straßenbaus soll in diesem Bereich herausgenommen werden. Die Planungen werden in der anstehenden Projektplanung aufgegriffen und entsprechend angepasst und umgesetzt.    

Durch das o.g. Projekt „Seniorenwohnung und Tagespflege“ bietet es sich an, die Ergänzung der Begrünung der Regenrückhaltebecken ebenso zunächst zurückzustellen und diesen Bereich bei den anstehenden Planungen mit einzubeziehen.

Seitens der Verwaltung wird nicht verkannt, dass dies für die unmittelbar angrenzenden Bewohner eine weitere zeitliche Verzögerung bedeutet. Dennoch überwiegen in der Gesamtschau hier die wirtschaftlichen Gesichtspunkte. 

2. Bereich Münchner Straße 
Im Zuge der Planungen zum Lebensmittelmarkt (siehe auch TOP 3 der heutigen Sitzung) wird es im Rahmen der Erschließung zu Veränderungen in der Münchner Straße kommen (z.B. Zufahrt zum Supermarkt, Einrichtung einer Überquerungshilfe o.ä.). Um einer konkreten Planung hier nicht vorwegzugreifen, sollte dieser Bereich aus den aktuellen Begrünungsplanungen für das Baugebiet Schrammerweg herausgenommen werden. Die Planungen werden dann im Bauleitverfahren zum Lebensmittelmarkt wieder aufgegriffen und entsprechend angepasst und umgesetzt. 

Eine Bepflanzung des Bereichs entlang der Münchner Straße ist aufgrund der vorhandenen Spartenleitungen nicht mehr möglich.

3. Bereich Valleystraße
Durch anstehende Planungen an der Valleystraße soll der betroffene Bereich aus den aktuellen Planungen herausgenommen werden und dann in die konkreten Planungen einbezogen werden.

4. Bereich Eingrünung Michael-Schober-Ring

DerBereich der (ehemaligen) Ortsrandeingrünung auf Höhe Michael-Schober-Ring ist bereits angelegt. Dieses Areal wird von der Gemeinde bereits heute schon gepflegt und unterhalten. Im Zuge der Umsetzung der Planungen zur Herstellung der Begrünung wären nur Optimierung der vorhandenen Struktur nur teilweise Ergänzungspflanzungen erforderlich. Die geplanten Maßnahmen können auch unter fachlicher Begleitung durch die Gemeinde umgesetzt werden. 


Anstehende private Bauvorhaben

5. Bereich zweiter Bauabschnitt
Im zweiten Bauabschnitt des Baugebietes Schrammerweg (Valleystraße/Plangger-Popp-Straße/Grundfeld) werden demnächst private Bauvorhaben realisiert. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Maßnahmen Beschädigungen durch Baufahrzeuge bei der Begrünung bzw. den Straßen entstehen. 

Ein Zuwarten mit der endgültigen Herstellung der Begrünung bzw. Straßen bis zur vollständigen Bebauung des Baugebietes ist hier jedoch nicht zu empfehlen. Würde die Gemeinde dies abwarten, wäre eine gemeindliche Planung hinsichtlich Finanzierung und Ausführung schon aus dem Grund unmöglich, da für die freien Baugrundstücke keine Bauverpflichtungen bestehen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass bei gleichzeitiger privater und öffentlicher Bautätigkeit ein gegenseitiges Behindern ausgeschlossen wird. Die Verwaltung wird auf mögliche Schäden an bereits hergestellten Bereichen ein besonderes Augenmerk richten.


Bereits hergestellte Begrünung von Bewohner*innen auf öffentlichem Grund

6. Begrünung öffentlicher Grund
Zwischenzeitlich haben einige Bewohner*innen auf öffentlichem Grund Anpflanzungen und Oberflächengestaltungen (z.B. Rasen) vorgenommen. Es ist beabsichtigt, diese Flächen in die Herstellung der Begrünung einzubeziehen. Sollten die erfolgten Anpflanzungen mit dem Begrünungskonzept vereinbar sein, werden diese integriert und nicht wieder entfernt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die geänderten Maßnahmenbereiche (Nr. 1 bis 4) für die Herstellung der Begrünung und Straße zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der zügigen Umsetzung des Gestaltungskonzepts. Die vollständige Bebauung des Baugebiets soll hierbei nicht abgewartet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Es besteht Einverständnis, dass bereits vorgenommene Anpflanzungen bzw. Oberflächengestaltungen von Privaten auf öffentlichen Flächen in das Gestaltungskonzept einbezogen werden, sofern sie sich hierfür eignen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2022 11:27 Uhr