Vorfahrtsregelung Mühlenstraße - Pointweg - Dachauer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2022 ö 8.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 beantragte GRM Dost o. g. in die nächste Verkehrsschau aufzunehmen, weil die bestehende Vorfahrtsregelung (nämlich keine und damit: rechts vor links) in diesem Bereich kritisch angesehen wird. Dieser Bereich war bereits in der Verkehrsschau am 4. August 2020 behandelt worden (siehe Bericht des Bürgermeisters, GR-Sitzung vom 20.01.2022). GRM Dost regte erneut eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis auf die Kreuzungssituation an.

Beschilderungen dürfen nur da zusätzlich aufgestellt werden, wo sie erforderlich sind. Die Polizei ist dazu zu hören. Deshalb wurde erneut die Polizei involviert. Die Stellungnahme ist in der Anlage ersichtlich.

Aufgrund der erneuten Begutachtung durch die Polizei wurde dem Bauhof der Auftrag erteilt, den vordersten Strauch zu Gunsten des Pfostens für das Straßenschild „Pointweg“ aus der Verkehrsinsel zu entfernen. Somit ist die Einmündung besser als solche zu erkennen. Eine zusätzliche Beschilderung wird nicht befürwortet, da eine gesetzliche Vorschrift (keine Beschilderung: rechts vor links) nicht beschildert werden muss. Grundsätzlich handelt es sich in diesem Bereich auch nicht um eine Durchgangsstraße mit viel ortsfremdem Verkehr, die vielleicht eine Verdeutlichung erforderlich machen würde, sondern ausschließlich um Anwohner, welche die örtlichen Gegebenheiten kennen.

Datenstand vom 14.12.2022 11:37 Uhr