Unterhaltsmaßnahmen am Bauhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 17.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Die letzte Generalinspektion des Leichtflüssigkeitsabscheiders im örtlichen Bauhof hat ergeben, dass die Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge und Maschinen nicht mehr im Bauhof gewaschen werden dürfen. Auf Grund des Alters und der erheblichen Mängel ist die Reparatur nicht wirtschaftlich. Da im Vergleich zum Bestand lediglich ein Teil der nördlichen Maschinenhalle als Waschplatz genutzt werden soll, reduziert sich die Anlagengröße erheblich. Das bisher anfallende Niederschlagswasser wird in der Anlagendimensionierung wegen Überdachung nicht mehr berücksichtigt. Die Berechnung der Anlagengröße nach Vorgaben der Verwaltung hat die Fa. ACO durchgeführt. Die Verwaltung hat die voraussichtlichen Kosten zur Erneuerung der Anlage ermittelt:

  1. Koaleszenzabscheider
    1. Produktkosten für Leichtflüssigkeitsabscheider, separater Schlammfang, Alarmanlage zur Kontrolle Ölschicht, Probenahmeschacht und Zubehör ca. 17.000€ brutto
    2. Elektrischer Anschluss der Alarmanlage ca. 1.000€ brutto
    3. Generalinspektion vor Inbetriebnahme ca. 1.550€ brutto
    4. Externe Dienstleister (Baggerbetrieb/Lkw-Kran) ca. 3.500€ brutto

  1. Umbau der Maschinenhalle zur Waschhalle
    1. Baustoffe zur Herstellung der Waschhalle wie Trennwände, Bodenbeschichtung, elektrische Komponenten ca. 15.000€ brutto

Die Bauarbeiten werden in Eigenleistung vom Bauhof durchgeführt, lediglich zum Versetzen der Abscheider wird ein externer Dienstleister beauftragt.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.

Beschluss 1

Den vorgeschlagenen Unterhaltsmaßnahmen (Koaleszenzabscheider/Waschhalle) wird zugestimmt. Angebote für die erforderlichen Baustoffe sind im freihändigen Verfahren einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Soweit die Preise der Markterkundung eingehalten werden, wird der erste Bürgermeister bevollmächtigt, die Auftragsvergaben zu tätigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 16:39 Uhr