Erhöhung der KiTa-Gebühren zum 01.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.05.2022 ö 6.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2021 wurde ausführlich über eine jährliche, moderate Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten, damit durch die jährlich steigenden Personalkosten die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen und eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann. 

Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, das die Gemeinde trägt, reduziert werden.

Für Kinderhausen und die Kinderkrippe beträgt das Defizit 518.126,85 € in 2021. Den sog. kommunalen Anteil muss die Gemeinde per Gesetz (BayKiBiG) tragen; dieser beläuft sich auf 322.196 €.

Für die Kinderkrippe und den Kindergarten wurden anhand der Personalkostensteigerungen (10% von 2021 auf 2022) diverse Gebührenkalkulationen mit Erhöhungen von 2,5% - 10% vorgenommen. Den Elternbeiräten der gemeindlichen Einrichtungen sowie des Kath. Kinderhauses wurde am 12.05.2022 diese Kalkulationen vorgestellt. Seitens der Gemeinde wurde die Erhöhung um 5% vorgeschlagen.

Auch wenn der Vorschlag zur Erhöhung um 5% zu einer regen Diskussion führte, wird letztlich die Erhöhung mitgetragen.

Die neue Gebührensatzung wird in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2022 behandelt.

Datenstand vom 14.12.2022 11:42 Uhr