Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos - Sachstand Erschließung und Wohnungsbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Nach erfolgtem Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Haimhausen und dem Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen, wird durch das KUL der Planer mit der Entwässerungsplanung beauftragt. Diese wird anschließend in die Ausführungsplanung integriert und ein neuer Bauzeitenplan erstellt. Im Anschluss daran werden die Gewerke öffentlich ausgeschrieben, hierbei sind die Wertgrenzen unter dem Schwellenwert, was eine beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ermöglicht.

Die Realisierung in 2022 wird aufgrund der bereits eingetretenen Verzögerungen und dem drohenden Ausfall von Asphaltlieferungen sehr unwahrscheinlich, was Auswirkungen auf den anschließenden Baubeginn der Häuser im Birkenweg haben wird. Die Fertigstellung der Erschließungsleistungen erfolgt wohl erst Anfang/Mitte 2023.

Für die Errichtung der Hauser auf den Parzellen 1a bis 1d, 2, 3a-3c wurde das KUL als Bauträger beauftragt eine Quartiersentwicklung baulich umzusetzen. Hierfür wurde ein Ing. Büro mit der Ausschreibung der Fachplaner beauftragt, welche bis September abgeschlossen sein soll. Im Herbst dieses Jahres kann dann mit den Bauanträgen und den Ausführungsplänen begonnen werden; nach Fertigstellung der Erschließungsleistungen soll unverzüglich der Wohnungsbau starten.

Für eine finale Kostenschätzung des Wohnungsbaus stehen momentan viele Unwägbarkeiten im Raum. Aktuelle Entwicklungen lassen eine Kostensteigerung annehmen; alleine durch Baukostensteigerungen und Lieferengpässe werden Preise im Bereich von 7.000 bis 7.500 €/qm erwartet.

Die Selbstverpflichtung nachhaltig zu bauen wird aktuell nicht mehr von Förderprogrammen unterstützt. Somit sind auch Kosten für energieeffiziente Rohstoffe und Anlagen ungemindert weiterzugeben.

Für die Vergabe der Wohnungen/Reihenhäuser ist grundsätzlich ein höherer Kaufpreis anzunehmen, als bei den Eigentumswohnungen im Grundfeld. Da auch weiterhin ein Richtlinienmodell angewendet werden soll, stehen gestiegene Kosten verstärkt einem gering angesetzten Einkommen und geringem Vermögen entgegen. Die Vorgaben der Einkommensgrenze wurden allerdings zum 12.05.2021 per Anwendungshinweis angepasst und etwas flexibler gestaltet (siehe Anlage), sodass diese möglichst zeitnah zum Vergabetermin an die Bruttojahresverdienste angepasst werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass eine Weiterveräußerung (der dem Kommunalunternehmen Liegenschaften von der Gemeinde Haimhausen zu verkaufenden Grundstücke am Birkenweg Süd) nur unter Anwendung und Durchführung eines Richtlinienmodells erfolgen darf; die Einhaltung dieser Vorgabe ist in den Kaufverträgen zw. Gemeinde und KU-Liegenschaften dinglich zu sichern. Eine Anpassung von Einkommensgrenzen und die Vorstellung der Richtlinie selbst im Gemeinderat, erfolgt im Zuge des Projektfortschrittes nach belastbarer Kostenschätzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 11:39 Uhr