Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos - Vergabemodell Parzellen 5a und 5b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 19.05.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.03.2022 (TOP 15) soll nur ein Teil der gemeindlichen Flächen im Baugebiet Birkenweg Süd durch das KU-L mit einer Wohnbebauung versehen werden. Die Parzellen 5a und 5b (je eine Doppelhaushälfte) sollen direkt im Baulandmodell / Richtlinienmodell veräußert werden, um für die Gemeinde notwendige finanzielle Mittel für den Erwerb des Mehrfamilienhauses oder anderer Investitionen zu gewährleisten.

Für die Festlegung des verringerten Kaufpreises fehlte es dem erstellten Wertgutachten an äquivalenten Verkaufspreisen gleicher Lage und Güte. Mit der Veräußerung erster Parzellen im Privatbereich stehen valide Verkaufspreise im Raum, welche eine Bewertung der Ermäßigung zulassen.

Die Leitlinien der Bayerischen Staatsregierung vom 09.06.2017, mit Anwendungshinweisen zum 12.05.2021, sind anzuwenden, da Ortsbezugskriterien nur kleiner gleich 50% der Bewertungssumme betragen dürfen und die Sozialkriterien Einkommen und Vermögen den Kern der Förderung „einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen Wohnraum zu verschaffen“ darstellen.

Wie bereits in TOP 4.1 dargelegt, sind die Einkommensgrenzen an das Bruttojahresdurchschnittseinkommen gekoppelt; länger warten kann daher auch höhere Verdienstgrenzen ermöglichen. Die Veräußerung kann vor Erschließung erfolgen, die Bebauung aber erst danach. Für die Käufer ergibt sich daher eine ungewisse Zeit zwischen Kauf und Baubeginn, der Bereitstellungszinsen erfordert, soweit der Kaufpreis direkt fällig wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Vergaberichtlinie zur Veräußerung der beiden Parzellen 5a und 5b im Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos zum sofortigen Verkauf an einkommensschwache Bevölkerungsgruppen, wobei 50v.H. des Kaufpreises sofort (d.h. nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und ggfs. einer Grundschuld) sowie 50 v.H. des Kaufpreises nach Abnahme der Erschließungsarbeiten zur Zahlung fällig sind. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 11:39 Uhr