Antrag auf Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses auf dem Gundstück FlNr. 1846/28 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 28.06.2022 ö 1.2

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines Einfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 1846/28 der Gemarkung Haimhausen (Ringstr. 7, Haimhausen) vor.

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „„Moosachstraße“.

Für die Realisierung des Bauvorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich. 

Am 20.05.2022 hat der Bauherr den Bauantrag persönlich in der Gemeinde Haimhausen eigereicht. Trotz Nachforderung durch die Gemeinde sind die Antragsunterlagen nicht vollständig.


Verwaltungsausführung:
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Unterlagen einzureichen (Art. 64 Abs. 2 BayBO). Verantwortlich hierfür sind der Bauherr und der Entwurfsverfasser (Art. 50 Abs. 1 Satz 1, Art. 51 Abs. 1 Satz 2 BayBO). 

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauantrag, wegen unzureichenden Antragsunterlagen, dass gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 11:51 Uhr