Erhöhung der Gebühren zum 1.9.2022 im Bereich Kinderbetreuungseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 30.06.2022 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2021 wurde ausführlich über eine jährliche, moderate Anpassung der Gebühren in den Betreuungseinrichtungen beraten, damit durch die jährlich steigenden Personalkosten die Finanzen nicht aus dem Ruder laufen und eine qualitativ hochwertige Betreuung gewährleistet werden kann. 

Eine Kostendeckung kann und soll nicht das Ziel einer Gebührenerhöhung sein. Vielmehr soll das Defizit, das die Gemeinde trägt, reduziert werden.

Für Kinderhausen und die Kinderkrippe beträgt das Defizit 516.828,82 € in 2021. Den sog. kommunalen Anteil muss die Gemeinde per Gesetz (BayKiBiG) tragen. Dieser beläuft sich auf 322.196 €.

Für die Kinderkrippe und den Kindergarten wurden in der angefügten Kalkulation lediglich die Personalkosten herangezogen. Die Personalkosten steigen von 2021 auf 2022 um voraussichtlich um 15% an. Die 15% unterteilen sich in Personal für zusätzliche Gruppen und tarifliche Erhöhungen. Bei einem zu erwartenden Tarifabschluss von 3,5% werden sich der Anteil aller tariflichen Veränderungen bei ca. 6% bewegen, bei einem höheren Tarifabschluss entsprechend höher.

Durch eine Erhöhung um durchschnittlich 5% sollen die steigenden Personalkosten in etwa gedeckt werden. Auch langfristig sind die Personalkosten ein nachvollziehbares Maß einer Anpassung. Die übrigen Ausgaben wie z.B. die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude verbleiben zu 100% bei der Gemeinde. 

Die Gebühren im Bereich des Kindergartens und der Kinderkrippe verändern sich demnach wie folgt:

Stunden/ Tag
Aktuelle Gebühren
NEU ab 01.09.2022
Erhöhung 
Kindergarten
5
150 €
155 €
5 €
6
180 €
190 €
10 €
7
210 €
220 €
10 €
8
240 €
250 €
10 €
9
270 €
280 €
10 €
10
300 €
315 €
15 €
Krippenkinder bis 3 Jahre
4
225 €
235 €
10 €
5
280 €
290 €
10 €
6
335 €
350 €
15 €
7
390 €
410 €
20 €
8
445 €
470 €
25 €
9
505 €
530 €
25 €
10
560 €
590 €
30 €
Krippenkinder ab 3 Jahren
4
180 €
190 €
10 €
5
225 €
235 €
10 €
6
270 €
280 €
10 €
7
315 €
330 €
15 €
8
360 €
380 €
20 €
9
410 €
430 €
20 €
10
460 €
480 €
20 €

Auf die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird Bezug genommen. Gegenüber der bisherigen Satzung vom 28.06.2021, geändert durch Satzung vom 15.09.2021 werden ausschließlich die Gebühren (wie beschrieben) in § 5 verändert.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Haimhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
GR 2022.06.30 Anlage TOP 2 (KiTa Gebührensatzung 01.09.2022) (.pdf)

Datenstand vom 22.06.2023 11:41 Uhr