Naturkindergarten am Heiglweiher auf dem Grundstück FlNr. 283/1 der Gemarkung Amperpettenbach; Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstücks mit der FlNr. 283/1 der Gemarkung Amperpettenbach hat der Gemeinde einen Teil seines Grundstücks für den Betrieb eines Naturkindergartens verpachtet. 

Für den Naturkindergarten wurde in der Vergangenheit bereits ein Bauwagen, ein Holzcontainer (ca. 2,5m x 6m) und ein Kuppelzelt (Pantheon) aufgestellt.

Der mit Stromheizung ausgestattete Bauwagen wird für die Gruppenarbeit sowie als Material-Lager, Büro und Aufenthaltsraum für die Kindergartenkinder und das Personal genutzt. Als weitere Lagerfläche zur Unterbringung von Spielgeräten und Werkzeugen dient der oben genannte Holzcontainer (Stahlgerüst mit Holzverkleidung). Das Pantheon dient der Gruppen- und Beschäftigungsarbeit.

Aufgrund steigender Anmeldezahlen besteht ein weiterer Bedarf an Fläche und an baulichen Anlagen. Es ist daher beabsichtigt, die vorhandenen Einrichtungen um ein Holzgebäude (ca. 5m x 12m) zu erweitern. Die Erweiterung der Nutzfläche von ca. 800 m² auf 1.600 m² wurde bereits mit dem Grundstückseigentümer vereinbart.

Das geplante neue Holzhaus soll dieselbe Ausstattung erhalten wie der Bauwagen und demselben Zweck dienen.

Die Trägerschaft hatte bislang der BRK Kreisverband Dachau inne. Sie wird zum 01.09.2022 auf den Zweckverband Jugendarbeit mit Sitz in Haimhausen übergeben.

Die Gemeinde beantragte bereits vor einiger Zeit formlos die Regelung des Baurechts für den Naturkindergarten. Die beteiligten Fachbehörden haben zum Naturkindergarten keine grundsätzlichen Einwände erhoben. Wegen der Lage im Außenbereich und um Gefahren für das Personal des Kindergartens und die darin betreuten Kinder zu vermeiden, sollten vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden. Offensichtlich kam es in der Vergangenheit nicht zu einem finalen Vertragsschluss. Dies soll nun nachgeholt werden. Gleichzeitig soll eine Anpassung an die aktuellen Planungen erfolgen.

Der Naturkindergarten liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich. Aufgrund der überwiegenden ortsfesten Nutzung ist er als baugenehmigungspflichtige Anlage zu bewerten. Eine Baugenehmigung kann aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Um das Vorhaben dennoch ermöglichen zu können, soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß Art. 54 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) geschlossen werden (Entwurf siehe Anlage). Hier sollen insbesondere Regelungen zum Betrieb getroffen werden.

Die Unterschrift des öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Gemeinde erfolgt durch die Zweite Bürgermeisterin, da der Erste Bürgermeister als erster Vorsitzender des Zweckverbands Jugendarbeit den öffentlich-rechtlichen Vertrag unterschreibt.

Beschluss 1

Beschlussvorschlag Nr. 1:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschlussvorschlag Nr. 2:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beauftragt und ermächtigt die Zweite Bürgermeisterin zum Abschluss des öffentlich–rechtlichen Vertrags mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen. Diese Ermächtigung und Beauftragung umfasst auch weitere Anpassungen, soweit die wesentlichen Vertragsgrundlagen nicht mehr als unwesentlich geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 08:47 Uhr