Baulandmodell zur Grundstücksvergabe der Parzellen 5a und 5b im Bebauungsplangebiet "Birkenweg Süd" - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Durch den Kaufvertrag T19009/2019 vom 7. November 2019 wurde eine Teilfläche (45%) des Baugebietes Birkenweg Süd Inhausermoos an die Gemeinde mit der Vorgabe einer Veräußerung an weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung (Einheimischen-Modell) beurkundet. Im Teil B Abs.1 des Kaufvertrages ist hier explizit die Verfahrensart nach einer eigenen ermessenslenkenden Vergaberichtlinie durch die Gemeinde genannt, welche auf Personenkreise abzielt, deren Einkommen und Vermögen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigt. 

Für den Fall das es widererwartend keinen Bedarf gibt, besteht eine Option zum Verkauf nach Marktpreis. Mit Ausnahme der Bauparzellen 5a und 5b wurden die gemeindeeigenen Parzellen dem Kommunalunternehmen Liegenschaften Haimhausen mit der Vorgabe der Einhaltung der oben genannten Auflagen verkauft. Die Bauparzellen 5a und 5b werden durch die Gemeinde Haimhausen unbebaut veräußert um in Form eines Baulandmodells den Gewinnern des Verfahrens eine eigene Bebauung zu ermöglichen. 

Für das Verfahren wurden bereits 2017 die „Leitlinien für Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischen-Modells“ veröffentlicht, welche durch Schreiben des STMWBV vom 12.05.2021 mit weiteren Anwendungshinweisen ergänzt wurde (insbesondere die Anpassung der Verdienstgrenzen). 
Die Vorgaben der Richtlinie wurden bereits beim Veräußerungsverfahren Eigentumswohnungen Grundfeld umgesetzt und in mehrfachen Sitzungen durch den Gemeinderat an die Anforderungen Haimhausens angepasst und konkretisiert. Diese Richtlinie wurde als Vorlage für die Bauparzelle 5a und 5b verwendet und um die Besonderheiten bei unbebauten Grundstücken erweitert (z.B. Erschließung, Bauverpflichtung, höhere Vermögenswerte).

Für die Vermarktung der Bauparzellen ist neben der Richtlinie ein Exposé erforderlich, dass die gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt. Vgl. §10 Abs 4 Satz 1 MaBV „bei Bauvorhaben, die ganz oder teilweise zur Veräußerung bestimmt sind: Lage und Größe des Baugrundstücks, das Bauvorhaben mit den von der Bauaufsicht genehmigten Plänen nebst Baubeschreibung, sofern das Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig ist, neben den vorerwähnten Plänen und der Baubeschreibung die Bestätigung der Behörde oder des Gewerbetreibenden gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a oder b, der Zeitpunkt der Fertigstellung, die Kaufsache, die Kaufpreisforderung, die Belastungen, die Finanzierung, soweit sie nicht vom Erwerber erbracht werden soll;“

Im Exposé (siehe Anhang) finden sich zusammengeführt die gesetzlichen Angaben, die Richtline, die rechtlichen Hinweise zum Verfahren und der Antrag selbst. Die Hinweise wurden aus bisherigen Verfahren übernommen. Eine erneute rechtliche Prüfung erfolgt aus Kostengründen nicht. Terminsetzung für die Abgabe der Anträge bei der Gemeinde ist der 04.11.2022. Die Verwaltung sichtet die Eingänge nach Stichtag, fordert ggf. fehlende Unterlagen nach (max. 14 Tage), anonymisiert diese und trägt diese in die Bewertungslisten für die jeweilige gewünschte Bauparzelle ein. Die früheste Bewertung durch den Gemeinderat kann daher in der Dezembersitzung erfolgen.

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt die Richtline für die Veräußerung der Bauparzellen 5a und 5b Baugebiet Birkenweg Süd Inhausermoos gemäß der Vorberatung des BPU Ausschusses und beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Richtlinie in den einschlägigen Medien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Der Gemeinderat genehmigt das Exposé zur Vermarktung und beauftragt die Verwaltung dieses auf der Homepage einzustellen und auf Anfrage in gedruckter Form abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung beauftragt das Notariat Dr. Mayr und Dr. Odersky, Sparkassenplatz 9, 85221 Dachau, mit dem Aufsetzen der Kaufverträge und für die Beurkundung unter Beachtung der 14 tägigen Auslegung des Vertragsentwurfes beim Käufer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 08:47 Uhr