Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2022 ö 2

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2022 angekündigt, ist auch im Bereich der Mittagsbetreuung eine „moderate“ Anpassung“ der Betreuungsgebühren erforderlich. Die Personalkosten werden auch in der Mittagsbetreuung – bedingt durch den zu erwartenden neuen Tarifabschluss und den allgemeinen tariflichen Anpassungen – sich um 5% bis 7% erhöhen.

Neben der Personalkostenerhöhung besteht allerdings ein bereits seit Jahren ein immer wieder vertagtes Problem des Kostenersatzes für Spiel- und Bastelmaterial. Die bisherigen Gebührenerhöhungen haben dazu geführt, dass ein zusätzlich aufzunehmender Kostenersatz für das Spiel- und Bastelmaterial auf die kommende Gebührensatzung vertagt wurde. Die Gebührenanpassung ab September 2022 wird sich daher im Wesentlichen auf den Kostenersatz für Spiel- und Bastelmaterial beziehen.

Überschlägig ermittelt wurden rund 8,00 € pro Monat für Kinder, die die Einrichtung an 4-5 Tagen pro Woche besuchen. Kinder, die die Einrichtung nur an ein bis zwei Wochentagen besuchen benötigen dementsprechend weniger Spiel- und Bastelmaterial.

Die Gebührenerhöhung zum 01.09.2022 könnte sich folgendermaßen gestalten:
1 und 2 Tage pro Woche: 4,00 € Spiel- u. Bastelmaterial + 1,00 € allg. Geb.erhöhung
3 bis 5 Tage pro Woche:   8,00 € Spiel- u. Bastelmaterial + 2,00 € allg. Geb.erhöhung.

Bei Tageskindern und Betreuung in den Ferienzeiten würde je nach Betreuungsende eine Erhöhung von 1,00 € bis 2,00 € festgesetzt.

Aus Vereinfachungsgründen wird das Spiel- und Bastelmaterial nicht als gesonderte Gebühr festgesetzt werden, sondern Bestandteil der Betreuungsgebühr werden. In der Gebührensatzung wird lediglich festgesetzt, dass der Kostenersatz für das Spiel – und Bastelmaterial bereits in der Betreuungsgebühr enthalten ist.

Die alten und neuen Gebühren in der Gegenüberstellung:

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 14:00 Uhr / 14:30 Uhr:

alt
neu
1 Tag / Woche
40,00 €
45,00 €
2 Tage / Woche
70,00 €
75,00 €
3 Tage / Woche
100,00 €
110,00 €
4 Tage / Woche
130,00 €
140,00 €
5 Tage / Woche
150,00 €
160,00 €
Tageskind
12,50 €
14,00 €

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 15:30 Uhr:

alt
neu
1 Tag / Woche
55,00 €
60,00 €
2 Tage / Woche
85,00 €
90,00 €
3 Tage / Woche
115,00 €
125,00 €
4 Tage / Woche
145,00 €
155,00 €
5 Tage / Woche
165,00 €
175,00 €
Tageskind
15,00 €
17,00 €

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 16:00 Uhr:

alt
neu
1 Tag / Woche
65,00 €
70,00 €
2 Tage / Woche
95,00 €
100,00 €
3 Tage / Woche
125,00 €
135,00 e
4 Tage / Woche
155,00 €
165,00 €
5 Tage / Woche
175,00 €
185,00 €
Tageskind
17,50 €
19,50 €

Kosten pro Monat bei Betreuung bis 17:00 Uhr:

alt
neu
1 Tag / Woche
80,00 €
85,00 €
2 Tage / Woche
110,00 €
115,00 €
3 Tage / Woche
140,00 €
150,00 €
4 Tage / Woche
170,00 €
180,00 €
5 Tage / Woche
190,00 €
200,00 €
Tageskind
20,00 €
22,00 €

Ferienbetreuung pro Tag

15,00 €

16,00 €

Diesem Verwaltungsvorschlag steht (vgl. Anlage) ein Vorschlag des Elternbeirates der Mittagsbetreuung gegenüber. Dieser sieht einen Beitrag von 1 € je Buchungstag vor, um Auslagen für Spiele- und Snacks abzudecken. Weiterhin sieht dieser Vorschlag vor, die Mittel für Spiele und Snacks separat in der Satzung zu verankern, was im Bedarfsfall noch umzusetzen bzw. im Beschluss zu verankern wäre.

Beschluss

Antrag zur GeschO: Stimmt das Gremium für eine Vertagung des Tagesordnungspunktes 2 der heutigen Sitzung, um Austausch zur Gebührenerhöhung und Information des Elternbeirates der Mittagsbetreuung im Vorfeld zu gewährleisten?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.12.2022 11:43 Uhr