Vergabe von Planungsleistungen für den beabsichtigten Bebauungsplan zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung, eines Jugendzentrums sowie Wohngebäuden östlich des Abenteuerspielplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö 5.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 26.04.2022, TOP 2, wurde die Beauftragung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum mit der Erarbeitung eines Städtebaulichen Konzepts in mehreren Varianten für die Bebauung des Areals östlich des Abenteuerspielplatzes an der Valleystraße beschlossen. Ziel ist die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung, eines JUZ-Neubaus sowie Wohnungsbau.

Diese städtebaulichen Konzeptvarianten werden dem Gemeinderat in der kommenden Sitzung am 16.09.2022 durch Frau Breitenbach vom Planungsverband vorgestellt. 

Ziel ist es, auf Grundlage einer dieser Varianten zeitnah einen Bebauungsplan auszuarbeiten.

Für die Ausarbeitung des Bebauungsplans veranschlagte der Planungsverband Kosten in Höhe von 9.000,-- Euro netto zzgl. Nebenkosten, wobei die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt.

Die Gemeinde ist Mitglied im Planungsverband und der Planungsverband als kommunaler Zweckverband ausschließlich für seine kommunalen Mitglieder tätig. Die Beauftragung kann in Form einer sogenannten Inhouse-Vergabe erfolgen (=Beauftragung ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens an einen dem Staat zugehörigen Auftragnehmer).

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. e) der Geschäftsordnung des Gemeinderates 2020/2026 liegt die Beauftragung im Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters.

Da der Gemeinderat erst in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am 15.09.2022 über die Aufstellung des Bebauungsplans berät und entscheidet, wird die Beauftragung des Planungsverbands erst nach dessen Beschlussfassung erfolgen.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Planungskosten sind im Haushalt 2022 bereits eingeplant.

Datenstand vom 14.12.2022 11:45 Uhr