17. Änderung des Flächennutzungsplans - Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.03.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 196, 197, 200, 200/3 sowie für Flurnummer 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im südlichen Teilbereich sowie für eine Wohnnutzung bzw. für eine gemischtgenutzte Teilfläche im nördlichen Bereich zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 17. Änderung des FNP. 

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der von Vertretern des Planungsbüros TB Markert aus Nürnberg vorgestellt wird. Da sich der Geltungsbereich im Laufe der Planung verändert hat, ist zunächst die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.2021 angezeigt.

Anschließend wird das Gremium um Zustimmung zum Vorentwurf gebeten und die Verwaltung und das Planungsbüro sind mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beauftragen.

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr