Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.03.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 30.03.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 196, 197, 200, 200/3 sowie für Flurnummer 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im südlichen Teil sowie für eine Wohnnutzung bzw. für eine gemischtgenutzte Teilfläche im nördlichen Bereich zu ändern. Hierbei handelt es sich um die 17. Änderung des FNP. Der Geltungsbereich umfasste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 13.633 m² und ist im Lageplan dargestellt, der in der Anlage 1 (Geltungsbereich 30.03.2021) beigefügt ist.

Im Zuge der fortschreitenden Planungen zur beabsichtigten Nutzung haben sich Änderungen des Geltungsbereiches ergeben, sodass nunmehr die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt ist. 

Der Umgriff umfasst weiterhin die Flurnummern 196, 196/1, 197, 197/2, 200, 200/5 sowie 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen. In den Geltungsbereich aufgenommen wurden nunmehr eine Teilfläche der Flurnummer 200/3 sowie Teilflächen der Flurnummern 197/1, 200/1, 200/2, 244/20 und 1022/1, um einen Anschluss an die bestehende Verkehrsfläche südlich des Plangebiets zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 13.818 m², siehe Lageplan in der Anlage 2 (Geltungsbereich 15.09.2022).

Daher ist eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt.

Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net)

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 30.03.2021, TOP 2, zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes dahingehend, dass der Geltungsbereich, bislang flächenmäßig bestehend aus den Flurnummern 196, 196/1, 197,197/2, 200, 200/3, 200/5 sowie 1022 jeweils Gemarkung Haimhausen um eine Teilfläche der Flurnummer 200/3 korrigiert und um Teilflächen der Flurnummern 197/1, 200/1, 200/2, 244/20, 1022/1 erweitert wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 13.818 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr