Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 1) zur ausschließlichen Realisierung eines Verbrauchermarkts beschlossen, für die Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200 sowie für die Flurnummern 1022, 200/3 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ schreitet voran.

Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet, der von Vertretern des Planungsbüros TB Markert aus Nürnberg und dem Vorhabenträger Ratisbona in der Sitzung vorgestellt wird. Da sich der Geltungsbereich im Laufe der Planung verändert hat, ist zunächst die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021 angezeigt. Anschließend wird das Gremium um Zustimmung zum Vorentwurf gebeten und die Verwaltung sowie das Planungsbüro sind mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beauftragen.

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr