Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 1) zur ausschließlichen Realisierung eines Verbrauchermarkts beschlossen, für die Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200 sowie für die Flurnummern 1022, 200/3 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 9.514 m² und ist im Lageplan dargestellt, der in der Anlage 1 (Geltungsbereich 20.05.2021) beigefügt ist. 

Im Zuge der fortschreitenden Planungen haben sich Änderungen im Geltungsbereich ergeben, sodass nunmehr die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt ist. 

Der Umgriff umfasst weiterhin Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200, 200/3 sowie die Flurnummern 1022 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen, nur mit einem anderen Flächenanteil. Ebenso wurden Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 196/1,197/1, 200/1, 200/2 und 200/5 in den Geltungsbereich aufgenommen, um eine Erweiterung des Gehweges entlang der Münchner Straße zu ermöglichen und einen Anschluss an die bestehenden Fuß- und Radwege südlich des Plangebietes zu schaffen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 9.407 m², siehe Lageplan in der Anlage 2 (Geltungsbereich 15.09.2022).

Daher ist eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt.

Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 20.05.2021, TOP 1, zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur ausschließlichen Errichtung eines Verbrauchermarktes dahingehend, dass der Geltungsbereich flächenmäßig auf den Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200, 200/3 sowie für die Flurnummern 1022 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen insgesamt angepasst wird und um Teilflächen der Flurnummern 1022/1, 196/1, 197/1, 200/1, 200/2 und 200/5 jeweils Gemarkung Haimhausen erweitert wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Der Geltungsbereich umfasst ca. 9.407 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr