Zustimmung zum Vorentwurf und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde nunmehr ein Vorentwurf erarbeitet.

Dieser wird in der Sitzung von Vertretern des Planungsbüros TB Markert und dem Vorhabenträger Ratisbona vorgestellt und erläutert.

Das Gremium wird nach Vorstellung sowie der anschließenden Beratung bzw. Diskussion gebeten, dem Vorentwurf (Planstand: 15.09.2022) zuzustimmen. Im Anschluss soll nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist zudem geplant, am 20.10.2022 einen Erörterungstermin anzubieten. Nähere Informationen werden zum gegebenen Zeitpunkt im Gemeindeblatt, auf der Homepage und auf den Amtstafeln bekannt gegeben. 

In der Anlage sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Erschließungsplanung sowie die Begründung mit Umweltbericht beigefügt. Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel am Kramer Kreuz“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan, Erschließungsplan sowie Begründung mit Umweltbericht), Stand: 15.09.2022, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig werden die Verwaltung und das Planungsbüro mit der Organisation und der Durchführung des zusätzlichen Erörterungstermins beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr