Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.05.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hat der Gemeinderat (TOP 2) für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 244/20 sowie für Teilflächen der Flurnummern 196, 197 und 200 jeweils Gemarkung Haimhausen die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich umfasste zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ca. 9.650 m² und ist im Lageplan dargestellt, der in der Anlage 1 (Geltungsbereich 20.05.2021) beigefügt ist.

Im Zuge der fortschreitenden Planungen haben sich Änderungen im Geltungsbereich ergeben, sodass nunmehr die Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt ist.

Der Umgriff umfasst weiterhin die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5, 244/20 sowie Teilflächen der Flurnummern 196, 197 und 200 jeweils Gemarkung Haimhausen, nur mit einem anderen Flächenanteil. Außerdem ist eine Teilfläche der Flurnummer 200/3 ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr ca. 10.122 m², siehe Lageplan in der Anlage 2 (Geltungsbereich 15.09.2022).

Daher ist eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses angezeigt.

Die Anlagen zu diesem TOP finden Sie auch im Sitzungs- und Dokumentenarchiv unter Sitzungs- und Dokumentarchiv (komuna.net).

Beschluss

Der Gemeinderat modifiziert seinen Beschluss vom 20.05.2021, TOP 2, zur Aufstellung eines Bebauungsplans dahingehend, dass der Geltungsbereich flächenmäßig auf den Teilflächen der Flurnummern 196, 197, 200 sowie für die Flurnummern 196/1, 197/2, 200/5 und 244/20 jeweils Gemarkung Haimhausen insgesamt angepasst wird, siehe Lageplan als Anlage zur Niederschrift. Der Geltungsbereich umfasst ca. 10.122 m². 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr