Bebauungsplanung für KITA-, JUZ- und Wohngebäude östlich des Abenteuerspielplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2020 stellte sich heraus, dass die Gemeinde dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen nicht mehr gerecht werden kann und hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Gemeinderat hat hierzu in seiner Sitzung am 17.09.2020, TOP 4, den Bedarf von zusätzlich sechs Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen anerkannt.

Da entsprechende Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, muss eine neue Kindertageseinrichtung gebaut werden. Hierfür ist eine Teilfläche östlich des Abenteuerspielplatzes an der Valleystraße vorgesehen. Auf die Vorstellung des Architekturbüros Obereisenbuchner in der Gemeinderatssitzung am 24.06.2021, TOP 1, wird hierbei Bezug genommen.

Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, § 1 Abs. 3 BauGB.

Da auf dem Areal östlich des Abenteuerspielplatzes nicht nur eine Kindertageseinrichtung, sondern auch das Jugendzentrum (ggf. mit Verwaltungsräumlichkeiten) sowie Wohngebäude (insbesondere auch für senioren- und pflegegerechtes Wohnen) untergebracht werden sollen, wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zunächst mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts in mehreren Varianten beauftragt, siehe Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 26.04.2022, TOP 2.

Frau Breitenbach vom Planungsverband wird in der Sitzung die erarbeiteten Varianten vorstellen und für Fragen des Gremiums zur Verfügung stehen. Im Anschluss soll sich das Gremium für eine Variante entscheiden, aus der dann im nächsten Schritt ein (Vor-) Entwurf für das Bebauungsplanverfahren erarbeitet wird.

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr