Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Aufgrund des bestehenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen und mangelnder Räumlichkeiten im Gemeindegebiet bedarf es eines KITA-Neubaus sowohl für Kinderkrippen- als auch Kindergartengruppen. Ferner besteht aufgrund des Platzbedarfs der örtlichen Feuerwehr in der Hauptstraße 60, 62 die Notwendigkeit für einen neuen Standort des Jugendzentrums. Darüber hinaus besteht ein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen im Gemeindegebiet, insbesondere auch an speziellen Wohnformen wie dem senioren- und pflegegerechten Wohnen.

Der vorliegende Bedarf kann auf einer Teilfläche der FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen östlich des Abenteuerspielplatzes mit einer Größe von ca. 1,28 ha gedeckt werden. Um die Entwicklung einer nachhaltigen städtebaulichen Struktur und Gestaltung zu gewährleisten und auch verkehrliche und grünordnerische Belange zu berücksichtigen, ist hier die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist vorliegend insbesondere die Ausweisung einer Fläche zur Errichtung eines KITA-Neubaus, eines JUZ-Neubaus sowie die Errichtung von Wohngebäuden. Hierbei soll neben klassischem Geschosswohnungsbau insbesondere auch ein Komplex für senioren- und pflegegerechtes Wohnen entstehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im beigefügten Lageplan ersichtlich und stellt sich wie folgt dar:

Das Plangebiet umfasst einen 1,28 ha großen Teilbereich der FlNr. 283, der lt. FNP landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ist und als Acker genutzt wird. Die Fläche ist eben und nicht mit Gehölzstrukturen bewachsen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft die Wasserdruckleitung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd. Direkt westlich des Gebiets ist der Abenteuerspielplatz mit der FlNr. 283/4 (ans Plangebiet angrenzend liegen Wikingerschiff, Basketball-Platz, Skatebahn). Zwischen Acker und Spielplatz verläuft ein Fußweg. Er verbindet die Bebauung an der Valleystraße mit dem nördlich gelegenen Mischgebiet (Am Pfanderling).

Dieses grenzt mit den Grundstücken FlNr. 283/ 33 (Gewerbebereich) und den FlNrn. 283/42 und 283/83 (Mischbereich), jeweils mit drei- bzw. zweigeschossiger Bebauung, an das Plangebiet an. Das voll bebaute MI-Gebiet ist mit dem Bebauungsplan „Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses“ überplant. Darin sind Emissionsbeschränkungen für die gewerblichen Nutzungen bestimmt. Nach Osten hin erstreckt sich weiter landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Grenze des Plangebietes ist eine gedachte Linie zwischen östlicher Grundstücksgrenze der FlNr. 283/33 (im Norden) und Plangger-Popp-Straße (im Süden).

Nach Süden hin wird das Gebiet von der Valleystraße begrenzt. Hier liegt das neue, derzeit in Bau befindliche Wohngebiet (Bebauungsplan Baugebiet „Schrammerweg“) mit bis zu 3-geschossiger Wohnbebauung. 

Um den zeitlichen und finanziellen Anforderungen gerecht zu werden, sollen Verfahrenserleichterungen in Anspruch genommen und der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a und § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne parallele Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden. Der Gesetzgeber räumt den Kommunen diese Möglichkeit ein. Es sind vorliegend keine Gründe ersichtlich, davon nicht Gebrauch zu machen. Auch aus Gründen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung empfiehlt sich die Anwendung dieses Verfahrens.

Als Bezeichnung für den Bebauungsplan schlägt die Verwaltung „Bebauungsplan Werner-Blasius-Straße“ vor. Herr Blasius war nicht nur Altbürgermeister sondern auch Initiator und Mitbegründer des (jetzigen) JUZ. Er eignet sich daher hervorragend als Namensgeber für das Gebiet.

Absehbare finanzielle und/oder personelle Auswirkungen der Beschlussfassung:
Die Planungskosten für das Bebauungsplanverfahren sind im Haushalt 2022 eingeplant.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für eine Teilfläche der Flurnummer 283 der Gemarkung Haimhausen mit einer Größe von 1,28 ha die Aufstellung eines Bebauungsplans im Rahmen des §13b i.V.m. §13a i.V.m. §13 BauGB. Der Planbereich ist dem in der Anlage zur Niederschrift beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: 

Das Plangebiet umfasst einen 1,28 ha großen Teilbereich der FlNr. 283, der lt. FNP landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ist und als Acker genutzt wird. Die Fläche ist eben und nicht mit Gehölzstrukturen bewachsen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft die Wasserdruckleitung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd. Direkt westlich des Gebiets ist der Abenteuerspielplatz mit der FlNr. 283/4 (ans Plangebiet angrenzend liegen Wikingerschiff, Basketball-Platz, Skatebahn). Zwischen Acker und Spielplatz verläuft ein Fußweg. Er verbindet die Bebauung an der Valleystraße mit dem nördlich gelegenen Mischgebiet (Am Pfanderling). Dieses grenzt mit den Grundstücken FlNr. 283/ 33 (Gewerbebereich) und den FlNrn. 283/42 und 283/83 (Mischbereich), jeweils mit drei- bzw. zweigeschossiger Bebauung, an das Plangebiet an. Das voll bebaute MI-Gebiet ist mit dem Bebauungsplan „Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses“ überplant. Darin sind Emissionsbeschränkungen für die gewerblichen Nutzungen bestimmt. Nach Osten hin erstreckt sich weiter landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Grenze des Plangebietes ist eine gedachte Linie zwischen östlicher Grundstücksgrenze der FlNr. 283/33 (im Norden) und Plangger-Popp-Straße (im Süden). Nach Süden hin wird das Gebiet von der Valleystraße begrenzt. Hier liegt das neue, derzeit in Bau befindliche Wohngebiet (Bebauungsplan Baugebiet „Schrammerweg“) mit bis zu 3-geschossiger Wohnbebauung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan für eine Teilfläche der FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen mit einer Größe von 1,28 ha erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Werner-Blasius-Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten und die zu berechnenden Wertepunkte, die eine Durchführung des Regelverfahrens ergeben hätte, freiwillig in Ausgleichsflächen investiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:46 Uhr