Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 4.1

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für eine Teilfläche der Flurnummer 283 der Gemarkung Haimhausen mit einer Größe von 1,28 ha die Aufstellung eines Bebauungsplans im Rahmen des §13b i.V.m. §13a i.V.m. §13 BauGB. Der Planbereich ist dem in der Anlage zur Niederschrift beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: 

Das Plangebiet umfasst einen 1,28 ha großen Teilbereich der FlNr. 283, der lt. FNP landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ist und als Acker genutzt wird. Die Fläche ist eben und nicht mit Gehölzstrukturen bewachsen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft die Wasserdruckleitung des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd. Direkt westlich des Gebiets ist der Abenteuerspielplatz mit der FlNr. 283/4 (ans Plangebiet angrenzend liegen Wikingerschiff, Basketball-Platz, Skatebahn). Zwischen Acker und Spielplatz verläuft ein Fußweg. Er verbindet die Bebauung an der Valleystraße mit dem nördlich gelegenen Mischgebiet (Am Pfanderling). Dieses grenzt mit den Grundstücken FlNr. 283/ 33 (Gewerbebereich) und den FlNrn. 283/42 und 283/83 (Mischbereich), jeweils mit drei- bzw. zweigeschossiger Bebauung, an das Plangebiet an. Das voll bebaute MI-Gebiet ist mit dem Bebauungsplan „Mischgebiet südlich des Feuerwehrhauses“ überplant. Darin sind Emissionsbeschränkungen für die gewerblichen Nutzungen bestimmt. Nach Osten hin erstreckt sich weiter landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Grenze des Plangebietes ist eine gedachte Linie zwischen östlicher Grundstücksgrenze der FlNr. 283/33 (im Norden) und Plangger-Popp-Straße (im Süden). Nach Süden hin wird das Gebiet von der Valleystraße begrenzt. Hier liegt das neue, derzeit in Bau befindliche Wohngebiet (Bebauungsplan Baugebiet „Schrammerweg“) mit bis zu 3-geschossiger Wohnbebauung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan für eine Teilfläche der FlNr. 283 der Gemarkung Haimhausen mit einer Größe von 1,28 ha erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Werner-Blasius-Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten und die zu berechnenden Wertepunkte, die eine Durchführung des Regelverfahrens ergeben hätte, freiwillig in Ausgleichsflächen investiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2025 08:49 Uhr