Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP); Ergänzendes Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 02.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.09.2022 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag sowie der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages.

Zum Thema Nr. 5.4 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft gibt die Gemeinde eine Stellungnahme ab und schließt sich hier der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an:

„Der Grundsatz, dass „in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt werden sollen, soll bestehen bleiben (entsprechend Fassung vom 14.12.2021). Die Festlegung als Ziel, wonach in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festzulegen sind, wird als Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde gesehen. 

Die Aufstufung der Möglichkeit zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft zu einem für die Regionalplanung verpflichtenden Ziel lehnen wir ab. Dort wo massive Flächenkonkurrenzen dies erfordern, konnten die Regionalpläne solche Festlegungen auch bisher vorsehen.

Da der Außenbereich planungsrechtlich ohnehin der Landwirtschaft zugeordnet ist und die Landwirtschaft auch über das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht eine hohe Flächenzugriffsicherheit besitzt, haftet dem Außenbereich ohnehin bereits die Wirkung eines landwirtschaftlichen Vorrangbereichs an, was im Blick auf Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln auch zu begrüßen ist. Die danebenstehenden Herausforderungen der kommenden Jahre im Bereich der Windkraft, der Photovoltaik, der Ansiedlung produzierender Betriebe sowie der Wohnraumschaffung sind jedoch zu groß, als das eine ohne Not geschaffene Flächenkonkurrenzstruktur weiterhelfen würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2025 08:49 Uhr