Verordnung zur bauplanungsrechtlichen Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Die Staatsregierung hat durch Verordnung vom 06.09.2022 für das Bauplanungsrecht neu bestimmt, welche Städte und Gemeinden in Bayern einem angespannten Wohnungsmarkt zugeordnet werden. Die Gemeinde Haimhausen erfüllt die Bedingungen und wurde in den Geltungsbereich der Verordnung aufgenommen. Die Verordnung trat am 16.09.2022 in Kraft.

Diese Verordnung hat für die Gemeinde Haimhausen folgende Auswirkungen:
Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland ist am 23.07.2021 in Kraft getreten. Das Gesetz nimmt Änderungen insbesondere im Baugesetzbuch vor, um die Städte und Gemeinden bei der Mobilisierung von Bauland zu unterstützen. Hier gelten nun erleichterte Befreiungsmöglichkeiten von den Festsetzungen der Bebauungspläne, ein erweitertes Baugebot und ein erweitertes Vorkaufsrecht in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.

Datenstand vom 14.12.2022 11:48 Uhr