Friedhof: Nässeschaden Nebenraum des Leichenhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 14.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Am 1. Februar fand (erstmals nach 12 Jahren) eine Begehung des Friedhofes durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft statt. Neben Unebenheiten an den Wegeübergängen zum Plattenbelag sowie im Winter entstandene gravierende Senken (die im Frühjahr nach der Frostperiode behoben werden) wurde bemängelt, dass die Hauselektrik des Leichenhauses sowie die beweglichen Elektrogeräte (Heizlüfter) geprüft werden müssen. 

Im Rahmen dieser Prüfung durch den Elektriker am 6. Februar stellte dieser leichten Schimmelbefall an der Wand in der Nähe des Heizlüfters fest. Weitere Überprüfungen durch Aufschneiden des PVC-Bodens führten zu folgendem Ergebnis:

Das unter dem PVC-Boden befindliche Holz ist über 90 % komplett durchnässt. Der PVC-Boden ist rückseitig massiv verschimmelt. Ursächlich ist, entgegen ursprünglichen Verdachts, nicht nur ein Wasserschaden in der Toilette in diesem Winter, sondern auch durch aufsteigende Nässe des Kiesbodens von unten.
Als notwendige Maßnahme zur Vermeidung der Verteilung der Schimmelsporen im gesamten Gebäude wurde der Raum versiegelt. Dies verhindert zwar derzeit ein Trocknen, ein Trocknen mittels Bautrockner ist hier nicht zielführend und sehr teuer. Die Gefahr einer Sporenverteilung wird durch die derzeitige Versiegelung verhindert. Die Entfernung des PVC- und Holzbodens durch eine Fachfirma wird unumgänglich sein. Herr Melzer von der Bautechnik erstellt aufgrund der vorliegenden Schäden ein Gutachten mit Sanierungskonzept. In einer der nächsten Sitzungen wird deshalb zu entscheiden sein, welchen Umfang die Sanierungsarbeiten, auch im Hinblick auf die Kosten, haben werden. 

In der Zwischenzeit müssen die Bestatter auf den betonierten Geräteraum ausweichen. Da mittlerweile überwiegend Urnenbestattungen stattfinden, ist dieser Raum zum Kleidungswechsel vorübergehend nicht zwingend erforderlich. Die Toilette ist nicht betroffen und kann weiterhin genutzt werden.

Datenstand vom 26.05.2023 09:33 Uhr