Novellierung der Stellplatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Die gemeindliche Stellplatzsatzung wurde zuletzt im Jahr 2014 modifiziert. Grundsätzlich hat sich diese bewährt. Zwischenzeitlich ist sie aber etwas „in die Jahre“ gekommen. Diverse Rahmenbedingungen (z.B. Änderung im Mobilitätsverhalten, Bewusstsein für den Klimawandel) haben sich geändert und auch praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Aktualisierung erneut angezeigt ist. 

Da durch die Änderung des Mobilitätsverhaltens auch Fahrradabstellplätze zunehmend an Bedeutung gewinnen, bietet sich aus Sicht der Verwaltung auch die Einführung einer Fahrradabstellsatzung in Kombination mit der Stellplatzsatzung an. 

Die Verwaltung hat einen Entwurf zur Novellierung der Stellplatzsatzung erarbeitet, der insbesondere in der Klausurtagung des Gemeinderats im November diskutiert und mit den Zielen und Vorstellungen des Gremiums in Einklang gebracht wurde. 

Zentrale Themen der neuen Stellplatz- und Fahrradabstellsatzung sind im Wesentlichen:
  • Reduzierung von versiegelten Flächen (z.B. durch optimierte Nutzung von Garagenvorplätzen)
  • Beitrag zum Klimawandel (z.B. durch Regelungen zur Dachbegrünung von Flachdachgaragen)
  • Einführung der Möglichkeit zur Reduzierung der erforderlichen Stellplatzzahl bei Wohngebäuden durch Vorlage eines qualifizierten Mobilitätskonzepts
  • Überarbeitung der jeweiligen Stellplatzschlüssel (Kfz)
  • Einführung einer Pflicht zum Nachweis und Herstellen von Fahrradabstellplätzen 

Im Nachgang zur Klausurtagung wurden sowohl der gemeindliche Beauftragte für Behinderte und chronisch Kranke als auch der gemeindliche Fahrradbeauftragte in den Überarbeitungsprozess eingebunden. Die jeweiligen Vorschläge und Empfehlungen wurden nunmehr in den Satzungsentwurf übernommen. So wurde speziell im § 4 Abs. 6 ein Absatz für barrierefreie Stellplätze aufgenommen und § 5 neu und bedarfsgerecht formuliert. Auf Anregung des Fahrradbeauftragten wurde § 8 neu strukturiert. Insbesondere wurde eine zweite Anlage mit Auflistung der erforderlichen Abstellplätze für Fahrräder, aufgeteilt nach der jeweiligen Nutzung, vorgeschlagen und eingearbeitet.

Seitens der Verwaltung erfolgte im Nachgang auch noch eine leichte Überarbeitung des Stellplatzschlüssels bei den Nicht-Wohnnutzungen, da dies in der Gesamtbetrachtung sinnvoll erscheint. 

Der überarbeitete Entwurf wird im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPU) am 13.12.2022, TOP 2, vorberaten. Dem Gremium soll im Rahmen der Vorberatung nochmal Gelegenheit gegeben werden, einzelne Punkte zu diskutieren und zu erörtern. Insbesondere sollen die neu vorgeschlagenen Stellplatzschlüssel thematisiert werden. Schließlich soll eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat erfolgen.

Der Beschlussbuchauszug der BPU-Sitzung vom 13.12.2022 wird vor der Gemeinderatssitzung (voraussichtlich am 14.12.2022) diesem TOP als Anlage beigefügt.

In der Anlage sind zudem bereits folgende Unterlagen beigefügt:
  • Gegenüberstellung der derzeitigen Satzungsregelungen mit dem neuen Entwurf (Neuerungen im Nachgang zur Klausurtagung sind hier gelb markiert)
  • Gegenüberstellung der derzeitigen Anlage 1 mit dem Entwurf zur neuen Anlage 1 (Neuerungen sind hier gelb markiert)
  • Entwurf zur neuen Anlage 2 (Neuerungen im Nachgang zur Klausurtagung sind gelb markiert)

In der Anlage ist außerdem der Beschlussbuchauszug bezüglich der Vorberatung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 13.12.2022, TOP 2, sowie der finale Satzungsentwurf beigefügt. Der finale Satzungsentwurf ist außerdem im Sitzungs- und Dokumentenarchiv abrufbar.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, TOP 2, vom 13.12.2022 und beschließt den Erlass der Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Anlage zur Niederschrift) als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
GR 2022.12.15 ö Anlage finaler Entwurf Stellplatz- und Fahhradabstellsatzung mit Anlagen (.pdf)

Datenstand vom 22.06.2023 11:44 Uhr