Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für den Ausbau der Alleestraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Für den Ausbau der Alleestraße wurden im Haushaltsjahr 2017 auf der Haushaltsstelle 6309.9810 (Investitionszuweisungen) Mittel in Höhe von insgesamt 150.000,00 EUR angesetzt.
Die Ist-Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 für den Ausbau der Alleestraße beliefen sich auf 91.663,59 EUR. Die Buchungen erfolgten jedoch nicht auf der Haushaltsstelle 6309.9810 (Investitionszuweisungen) mit einem verfügbaren Ansatz in Höhe von 150.000,00 EUR, sondern auf der Haushaltsstelle 6309.9500 (Tiefbaumaßnahmen). Da die Haushaltsstelle 6309.9500 (Tiefbaumaßnahmen) zu Beginn des Haushaltsjahres nicht existierte, handelt es sich hierbei um eine außerplanmäßige Ausgabe, welche gemäß Umkehrschluss aus § 7 Abs. 3 Nr. 1.1 Buchstabe c) der GeschO der Genehmigung des Gemeinderats bedarf.

Die Deckung der Ausgaben auf der Haushaltsstelle 6309.9500 (Tiefbaumaßnahmen) in Höhe von insgesamt 91.663,59 EUR ist gewährleistet, da die Mittel hierfür auf der Haushaltsstelle 6309.9810 (Investitionszuweisungen) veranschlagt wurden und verfügbar sind.   

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt gemäß Art. 66 Abs. 1 GO die bei Haushaltsstelle 6309.9500 angefallenen außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 61.663,59 EUR. Die Deckung ist durch den verfügbaren Ansatz auf der Haushaltsstelle 6309.9810 gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2018 11:25 Uhr