Erlass der neuen Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen (Energie) Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Mit der Gründung des Kommunalunternehmens Liegenschaften wurde aus dem Gemeinderat der Vorschlag eingebracht, dem bereits seit 2005 bestehenden Kommunalunternehmen – zur eindeutigen Unternehmensidentifizierung – ebenfalls einen Zusatznamen zu verschaffen. Festgelegt wurde der Name „Kommunalunternehmen Energie“. Die Namensänderung bedarf einer Änderung der Unternehmenssatzung des KU.

Einhergehend sollte mit der erforderlichen Satzungsänderung auch eine Zusammenführung der „alten“ Unternehmenssatzung mit den drei bestehenden Änderungssatzungen zu einer neuen Unternehmenssatzung erfolgen. Da die bestehende Unternehmenssatzung bereits mehr als 10 Jahre alt ist und ohnehin ein Neuerlass erwogen wurde, hat der Vorstand dies zum Anlass genommen, die Satzung generell überprüfen zu lassen.

Herr Rechtsanwalt Fabian Dietl, der die Gemeinde / die Kommunalunternehmen bereits mehrfach bei der Gestaltung von Unternehmenssatzungen / Fragen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht beraten hat, wurde um entsprechende Überprüfung und Neugestaltung der Satzung gebeten. Explizit wurde um Stellungnahme zu folgenden Punkten gebeten:
-        Einbeziehung der bestehenden Nahwärmeversorgung (mit teilweiser nicht regenerativer Energie) in den Unternehmensgegenstand (§ 2)
-        Weitergehende Vertretungsregelung als bisher (nach bisheriger Regelung hat jedes Verwaltungsratsmitglied nur einen direkten Vertreter)
-        Überprüfung der Handhabung zur Veröffentlichung von nicht öffentlichen Beschlüssen (Unternehmenssatzung sieht hierzu nichts vor; die in der Gemeindeordnung bestehende Regelung gilt nicht für die Wirtschaftsunternehmen der Gemeinde).

In seiner Überprüfung hat Herr Dietl keine unzureichenden bzw. unzulässigen Bestimmungen in der Unternehmenssatzung gefunden. Bei den explizit genannten Punkten hat Herr Dietl Vorschläge zum besseren Verständnis und zur Klarheit bzw. zur besseren Flexibilität (Vertretungsregelung) vorgelegt.

Im Schreiben vom 23.05.2018 sind selbstredend die Änderungen / Auswirkungen erklärt. In der Satzung sind die Änderungen farblich gekennzeichnet und mit Kommentaren (für mögliche Alternativ- oder Ergänzungstexte) versehen.

Von den Kommentaren empfiehlt es sich FD1, FD5 und FD6 in die Satzung zu übernehmen. Der Reintext der neuen Satzung inkl. der drei kommentierten Vorschläge ist der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte neue Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Energie der Gemeinde Haimhausen, mit dem Zusatz bei §5 Abs. 1 „bis zu 8 weiteren Mitgliedern“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2018 12:56 Uhr