Festlegung der (weiteren) Stellvertreter von Verwaltungsratsmitgliedern im Kommunalunternehmen Energie
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nachdem Sitzungen des Verwaltungsrats nur nach Bedarf und somit unregelmäßigen und nicht planbaren Zeiträumen stattfinden, muss des Öfteren von der Regelung des Stellvertreters Gebrauch gemacht werden. Die bisherige Satzung sah für jeden Verwaltungsrat nur einen Vertreter vor.
Durch die Anwendung des Proporzverfahrens für die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse kann diese Regelung durch die Unternehmenssatzung des KU übernommen werden. Die derzeitige Besetzung entspricht dabei bereits dem Proporzverfahren.
Die Regelung der Stellvertretung kann hierbei deutlich besser gestaltet werden. In der neuen Unternehmenssatzung wird es dabei den Fraktionen überlassen, die Anzahl der Stellvertreter zu benennen. Die Stellvertretung umfasst dabei nicht nur ein Verwaltungsratsmitglied, sondern alle Verwaltungsratsmitglieder der Fraktion - allerdings in der benannten Reihenfolge.
Somit sollte eine möglichst große Flexibilität zur Anwesenheit stimmberechtigter Verwaltungsratsmitglieder gegeben sein.
Beschluss
Der Gemeinderat bestellt die von den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Parteien bzw. Gruppierungen vorgeschlagenen Personen als Stellvertreter im Verwaltungsrat Kommunalunternehmen Energie:
Vorschlags-Träger CSU-Fraktion, in nachfolgender Reihenfolge:
- Dr. Manfred Moosauer
- Thomas Mittermair
- Thomas Kranz
- Martin Müller
Vorschlags-Träger Bürgerstimme Haimhausen-Fraktion, in nachfolgender Reihenfolge:
- Anton Eberl
- Josef Brandmair
- Ergun Dost
Vorschlags-Träger Bündnis 90/Grüne-Fraktion, in nachfolgender Reihenfolge:
- Wilhelm Welshofer
- Dorothea Hansen
Vorschlags-Träger SPD, in nachfolgender Reihenfolge:
- Ingrid Waizmann
- Ludwig Meier
Vorschlags-Träger ÜWG, in nachfolgender Reihenfolge:
- Angelika Goldfuß
- Theodor Thönnißen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.06.2018 12:56 Uhr