Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde erhebt für die öffentliche Einrichtung „Entwässerung“
       Beiträge (für den Investitionsaufwand) und
       Gebühren (für die Benutzung der Einrichtung, nach dem Maßstab des Verbrauchs beim Schmutzwasser bzw. nach dem Maßstab der angeschlossenen Flächen beim Niederschlagswasser)
entsprechend Art. 5 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. § 1 und § 9 der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS).

Die Entwässerungseinrichtung ist eine sogenannte „kostendeckende“ Einrichtung, bei der weder Gewinne noch Verluste verzeichnet werden dürfen. Angefallene Kostenüberdeckungen (Gewinne) oder Kostenunterdeckungen (Verluste) müssen innerhalb eines Zeitraums von max. 4 Jahren im Rahmen einer Gebührenneukalkulation ausgeglichen werden.

Die Gemeinde Haimhausen hat sich im Jahre 2010 entschieden, den Kalkulationszeitraum auf den maximalen Zeitraum von 4 Jahren festzusetzen.

Die letzte Gebührenkalkulation wurde 2014 für den Zeitraum von 2015 bis 2018 vorgenommen. Für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 liegt nun die neue Berechnung bzw. Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren vor.

Die Ergebnisse der Betriebsabrechnungen 2014 bis 2018 sehen wie folgt aus:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
2014:
+39.298,91 €
+2.737,57 €
2015
-129.339,60 €
-16.544,43 €
2016:
-73.682,31 €
-12.928,27 €
2017:
-148.378,39 €
-32.646,19 €
2018 (vorläufig):
-119.028,36 €
-75.170,74 €
Gesamt
-431.129,75 €
-134.552,06 €

Die Finanzplanung 2019 bis 2022 sieht folgenden Deckungsbedarf vor:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
2019:
646.970 €
144.803 €
2020
671.890 €
152.013 €
2021:
676.759 €
153.908 €
2021:
691.897 €
158.697 €
Gesamt
2.687.506 €
609.421 €

Hinzu kommen die Betriebsergebnisse der Jahre 2014 bis 2018 (vorläufiges Ergebnis).


Deckungsbedarf Gesamt:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Finanzplanung
2.687.506 €
609.421 €
Ergebnis 2014-2018
431.130 €
134.552 €
Gesamt
3.118.636 €
743.973 €

Entwicklung der voraussichtlichen durchschnittlichen Leistungseinheiten in den Jahren 2019 bis 2022:

Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Leistungseinheit
Abwasser in m³
Angeschlossene Flächen in m²

1.025.000
1.120.000

Berechnung der Gebühren für 2019 bis 2022:
Schmutzwasser
3.118.636 €
:
1.025.000 m³
=
3,04 €/m³
Niederschlagwasser
743.973 €
:
1.120.000 m²
=
0,66 €/m²

Bisherige Gebühren:
Schmutzwasser



=
2,58 €/m³
Niederschlagwasser



=
0,20 €/m²


Die Gebührenänderung ist per Satzung zu beschließen.
Aus Gründen der Verbraucher- und Bürgerfreundlichkeit wird anstelle einer Änderungssatzung der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung dem Gemeinderat vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die in Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 08:51 Uhr