Vollzug der Baumschutzverordnung; Antrag auf Fällung einer Blautanne auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Haimhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt der Antrag auf Fällung einer Blautanne auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Haimhausen (Brunnenfeldstraße 52) vor. Der begründete Antrag mit Lageplan und Fotos ist in der Anlage beigefügt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Brunnenfeld 4.Änderung“. Da
keine grünordnerischen Festsetzungen getroffen wurden, gilt die gemeindliche Baumschutzverordnung.

Eine Ortsbesichtigung mit der Sachverständigen, Frau Annette Haniel von Haimhausen, ergab, dass der Baum grundsätzlich einen vitalen Eindruck macht und die Standfestigkeit augenscheinlich nicht gefährdet ist. Die Blautanne steht allerdings zwischen zwei Gebäuden und hat nunmehr eine überdimensionierte Größe erreicht. Gleichzeitig ragen die Äste bereits an die Hauswände eines Gebäudes, was teilweise schon zu einer leichten Moosbildung an einer Gebäudewand geführt hat. Ein radikaler Rückschnitt der Äste würde der Entwicklung des Baumes nicht gut tun. Mittel- bis langfristig können ggf. Schäden durch das Wurzelwerk nicht ausgeschlossen werden. Zudem konnte durch die Blautanne eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Grundstücks festgestellt werden.

Obwohl die betroffene Blautanne von der Straße aus sichtbar ist, gehört sie nicht zu den Bäumen, die seinerzeit vom Bund Naturschutz als besonders schützenswert beurteilt wurden.

In einer wertenden Gesamtbetrachtung kommt die Verwaltung daher zu dem Ergebnis, dass eine Fällung der Blautanne hier vertretbar ist. Da eine Ersatzpflanzung vom Antragsteller bei einer Fällgenehmigung zugesagt wurde, würde ein klimatischer Ausgleich geschaffen. Als geeignete Ersatzpflanzung kommt hier ein Obstbaum als Halbstamm in Betracht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fällung der Blautanne zu. Als Ersatz hierfür ist auf dem Grundstück ein Obstbaum als Halbstamm zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.12.2018 08:51 Uhr