Gemeinden wieder zuständig für Unterbringung von Fehlbelegern, Bleibeberechtigen und Obdachlose


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2018 ö 7.1

Sachverhalt

Am 13. November 2018 wurden alle kreisangehörigen Gemeinden von Landrat Löwl über nachfolgende Gerichtsentscheidung unterrichtet:

„Anbei eine aktuelle (Eil-)Entscheidung des für uns zuständigen Verwaltungsgerichts München (= VG) zur Thematik „Fehlbeleger und Obdachlosenrecht“.
Das VG distanziert sich hier ganz bewusst von dem „obiter dictum“ der - fachlich unzuständigen - 12. Kammer des VGH, welche ja eine Zuständigkeit der Gemeinden für Fehlbeleger nach Obdachlosenrecht verneint hatte. Damit setzt das VG seine bisherige Rechtsprechung fort und beruft sich hierbei u.a. auch auf die Rechtsprechung der - für das Obdachlosenrecht zuständigen - 4. Kammer des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes.
Ich gehe insoweit davon aus, dass wir unser bisheriges/früheres Procedere (zumindest vorerst) bei vergleichbaren Fällen weiterführen (müssen). Es bleibt auch abzuwarten, wie sich die neue Staatsregierung hier positioniert. Die Thematik war auf jeden Fall bei den Koalitionsverhandlungen eingebracht. Im Vertragstext gibt es im Bereich Asyl und Migration jedoch keine klare Konkretisierung für die (offene?!?) Frage der Unterbringung von Bleibeberechtigten (Fehlbelegern und Familiennachzug). Die Zuordnung der maßgeblichen Zuständigkeit für Integration wurde jedoch auch hier mit expliziter Nennung von Städte und Gemeinden getroffen.“

Datenstand vom 03.12.2018 08:51 Uhr