Umstellung der Straßenbeleuchtung - Zustimmung zum Abschluss eines Ingenieurvertrags mit der Fa. Hofmann Planung und Entwicklung GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 22.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 22.06.2022 ö 1

Sachverhalt

Der BPU hat sich bereits in seiner Sitzung am 18.05.2021 mit dem Thema der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Leuchten befasst.  War eine staatliche Förderung für diese Umstellung bis 2018 nur möglich, wenn die Kommune das Eigentum an der Straßenbeleuchtungseinrichtung besaß, wurde 2019 eine erhebliche Zäsur der Förderrichtlinien vorgenommen. Seit 2019 ist es für eine Förderung ausreichend, einen langfristigen Nutzungs- oder Pachtvertrag für die Straßenbeleuchtung vorweisen zu können.

Für Haimhausen, die wie viele andere Gemeinden in Bayern, nur „Nutzungsberechtigter“ an der Straßenbeleuchtung sind (Eigentümer ist dort regelmäßig der Netzbetreiber und Konzessionär des Stromnetzes – s. E-Werke Haniel und Bayernwerke), kommt seitdem eine staatliche Förderung in Betracht. Die Wartezeit auf die staatliche Förderung hat sich dennoch „gelohnt“, da mittlerweile nicht nur der Bund die Umstellung der Straßenbeleuchtung fördert, sondern auch der Freistaat. Beide Förderprogramme sind kompatibel, d.h. die Förderung der einen Stelle schließt eine zusätzliche Förderung durch eine andere Stelle nicht aus.

Wichtig bei den Antragstellungen auf Förderung – ist wie bei den meisten Förderprogrammen des Bundes – eine Begleitung durch einen zugelassen Energieberater, der aber auch ingenieurtechnische Leistungen, wie Bestandsaufnahme, Planung und Vergabe übernehmen kann, sprich ein Fachplaner für die technische Ausrüstung „Elektrotechnik“, der die Zusatzqualifikation des Energieberaters vorweisen kann.

Auf der Suche nach einem geeigneten Büro ist die Gemeinde auf das Büro HPE Hofmann Planung und Entwicklung GmbH aus Johanniskirchen aufmerksam geworden, das bereits sehr viele Kommunen, auch im Bereich Oberbayern, bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung begleitet hat.

Der Geschäftsführer, Herr Hofmann, stellte in der Sitzung den Ablauf der Förderantragstellung und die Umsetzung des Projekts erläutern und auch einen Einblick in die vom Büro HPE zu erbringenden Leistungen dar (s. Präsentation Umstellung Straßenbeleuchtung).

Zum konkreten Honorarangebot des Büros HPE wird in nichtöffentlicher Sitzung Bezug genommen.

Beschluss

Entsprechend dem Angebot vom 30.05.2022 wird der Auftrag zur „Sanierung der Straßenbeleuchtung“ einschließlich der Förderantragstellung bei ZUG und KommKlimaFör (jedoch ohne die Angebotsziffer Wartungsvertrag) an das Büro HPE Hofmann Planung und Entwicklung GmbH aus Johanniskirchen vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 16:40 Uhr