Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Auftragsvergabe der Einrichtung der neuen Krippen-/Kindergartengruppen in der Prof.-Schinnerer-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschusses (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Für die zwei zusätzlichen Gruppenräume (Holzhäuser), die gerade aufgestellt werden, ist noch eine Grundausstattung an Mobiliar und Einrichtungsgegenständen (Spielsachen, Geschirr, etc.) erforderlich. Da bei Aufstellung des Haushalts noch keine Größenordnung für die Anschaffungen bekannt waren, wurden nur sehr geringe Ansätze gebildet.

Die Leiterin des Kindergartens hat nun eine Zusammenstellung der erforderlichen Gegenstände vorgelegt und diese mit den zur Verfügung stehenden „Katalogpreisen“ versehen.
Insgesamt sind Anschaffungen von rd. 70.000 € erforderlich (s. beigefügte Aufstellung).

Die Küchen wurden bereits im Rahmen der Bau- und Lieferleistungen für die Holzhäuser berücksichtigt und beschafft.

Die noch erforderliche Grundausstattung wird wegen der unterschiedlichen Art in mehrere Pakete (Einzelvergaben) aufgeteilt. Allerdings ist bereits ersichtlich, dass jedes einzelne Paket über einer Auftragssumme von 12.500 € liegen wird und damit der Zustimmung/Genehmigung des HFA bedarf. Angedacht ist, bei den bekannten Fachgeschäften eine Preisanfrage / beschränkte Ausschreibung durchzuführen und dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Da bei Mobiliar die Lieferzeit momentan über 8 Wochen beträgt, sollte der Erste Bürgermeister zu der Vergabe dieser Lieferleistungen bevollmächtigt werden.

Weiterhin ist zur haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Mittel die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben erforderlich.  Eine Deckung der überplanmäßigen Mittel ist im Moment nur durch eine Entnahme aus den Rücklagen möglich.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister wird zur Vergabe der Lieferleistungen für die Grundausstattung der beiden neuen Gruppenräume im Kinderhaus in der Prof.-Schinnerer-Straße ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die überplanmäßigen Ausgaben auf den HHSt. 4646.5200 (Zweckausstattung) und 4646.9350 (Anschaffungen von bewegl. Anlagevermögen) in Höhe von 70.000 € werden genehmigt. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel erfolgt durch Mittelübertragung beim Straßenunterhalt (HHSt. 6300.5130).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 16:50 Uhr