Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses E+1auf dem Grundstück FlNr. 825/4 der Gemarkung Haimhausen (Dachauer Straße, 85778 Haimhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses 17.01.2023 ö 1.3

Sachverhalt

Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 26.05.2020 das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses E+1 auf dem Grundstück FlNr. 825/4 der Gemarkung Haimhausen (Dachauer Straße, 85778 Haimhausen) erteilt (siehe Anlage).
Mit Bescheid des Landratsamtes Dachau vom 11.08.2020 wurde das Vorhaben unter Auflagen für zulässig erklärt (siehe Anlage). Die Bauherrin beantragt nunmehr die Verlängerung des Vorbescheides.

Ein Vorbescheid gilt für drei Jahre und kann auf Antrag jeweils um zwei Jahre verlängert werden (Art. 71 Satz 2 und 3 BayBO).  

Beschluss

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses E+1 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 11:25 Uhr